Rechtsstreit: Jan Böhmermann unterliegt gegen Imker in Werbefrage

Das Landgericht Dresden hat im Rechtsstreit um eine Werbung mit Jan Böhmermanns Namen und Bild entschieden und den Antrag des Moderators auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Trotzdem dürfte der Rechtsstreit nicht enden.

In dem Urteil gab das Landgericht Dresden dem Imker Rico Heinzig recht und wies den Antrag von Jan Böhmermann auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Das Gericht entschied, dass Böhmermann keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte in Bezug auf seinen Namen und seine Abbildung geltend machen könne. Obwohl ihm grundsätzlich das Recht am eigenen Bild zustehe, könnten unter bestimmten Umständen solche Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden.

Der Hintergrund des Streits liegt in einem Beitrag von Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 3. November 2023, in dem er das Phänomen „Beewashing“ thematisierte. Rico Heinzig, Geschäftsführer der Bio-Imkerei „My Honey“ in Meißen, tauchte für etwa acht Sekunden in dem Beitrag auf. Als Reaktion darauf brachte Heinzig 150 Gläser seines Honigs als „Beewashing-Honig“ in den Verkauf und platzierte ein Plakat mit einem Screenshot aus der Sendung in einem Dresdner Edeka-Markt.

Die Zivilrichterin Heike Kremz betonte in ihrer Entscheidung, dass die Veröffentlichung des Bildnisses Böhmermanns dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sei und die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt habe. Zudem stünde auch dem Imker das Recht der freien Meinungsäußerung zu, insbesondere wenn ein Informationsinteresse der Allgemeinheit bedient werde.

Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, und eine Berufung zum Oberlandesgericht Dresden ist möglich. Jan Böhmermanns Anwalt hatte bereits beim Gütetermin angedeutet, dass er diesen Weg gehen würde, falls nötig. Die Entscheidung könnte somit in die nächste Instanz gehen, und im Falle einer weiteren Eskalation wäre ein Hauptsacheverfahren vor dem Bundesgerichtshof möglich. Böhmermann hatte in einem anderen Fall bereits eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH prüfen lassen. Rico Heinzig hingegen zeigt sich erfreut über die Entscheidung und betont die Tiefe der Begründung des Urteils als gute Basis in der Berufungsinstanz.

In seinem Webshop hat Heinzig den „Beewashing“-Honig nicht mehr im Angebot und stattdessen einen „Cancel Culture“-Honig eingeführt. Dieser trägt ein Etikett mit einem Mann im Anzug und einem unkenntlich gemachten Gesicht. Heinzig scheint damit mögliche rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden zu wollen und betont die juristische Einwandfreiheit des neuen Etiketts.

Hinterlasse einen Kommentar