EU-Datenschutzausschuss warnt vor unzureichender Kontrolle privater Kommunikation

In den laufenden Verhandlungen zur Chatkontrolle zwischen dem EU-Parlament und der Europäischen Kommission hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) erneut Bedenken hinsichtlich der Datenschutzaspekte geäußert. Obwohl das Parlament bereits Änderungsvorschläge eingebracht hat, die als Verbesserungen gelten, sieht der Datenschutzausschuss weiterhin die Gefahr einer unverhältnismäßigen und wahllosen Überwachung privater Kommunikation.

In einer offiziellen Stellungnahme des EDSA werden zwar einige positive Aspekte der vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen anerkannt, wie etwa die Ausnahme von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation von Aufdeckungsanordnungen. Dennoch betonen die Datenschützer:innen, dass selbst diese Position des Parlaments die grundlegenden Probleme bezüglich der allgemeinen Überwachung nicht vollständig adressiert.

Besonders kritisch wird gesehen, dass Aufdeckungsanordnungen nicht auf bekanntes Material über sexuellen Kindesmissbrauch beschränkt sind. Dies könnte bedeuten, dass Technologien zur Aufdeckung von neuem Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt werden könnten, obwohl die Fehlerquoten solcher Technologien nach wie vor besorgniserregend sind.

Die Hauptsorgen des Datenschutzausschusses drehen sich um die Kriterien für den Erlass von Ermittlungsanordnungen. Diese werden als zu unspezifisch und unklar hinsichtlich „begründeter Verdachtsmomente“ angesehen. Die Stellungnahme betont, dass es an klaren Kriterien fehlt, um zu entscheiden, gegen welche Personen oder Gruppen eine Aufdeckungsanordnung erlassen werden sollte.

Der EDSA warnt vor der Möglichkeit der Erlassung genereller und willkürlicher Ermittlungsanordnungen und ruft die beteiligten Institutionen dazu auf, sicherzustellen, dass zukünftige Gesetzestexte eindeutig sind und alle Grundrechte, einschließlich der Rechte von Kindern und schutzbedürftigen Personen, respektiert werden.

Ulrich Kelber, der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte, schließt sich der Kritik an und appelliert an die EU-Gesetzgeber, Aufdeckungsanordnungen nur als letztes Mittel und gezielt gegenüber konkreten Verdächtigen einzusetzen. Er warnt vor einem Einstieg in anlasslose Massenüberwachung.

Die Verhandlungen zur verpflichtenden Chatkontrolle befinden sich derzeit in einer Pattsituation, und eine Entscheidung wird voraussichtlich erst in der nächsten Legislaturperiode getroffen. In der Zwischenzeit hat die EU-Kommission eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle bis April 2026 vorgeschlagen, was ebenfalls auf Kritik stößt. Die Verlängerung muss noch von beiden Organen formal angenommen werden, bevor sie in Kraft tritt.

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