Am 17. Februar tritt der Digital Services Act (Digitale-Dienste-Gesetz) der EU vollständig in Kraft. Bereits seit dem letzten Jahr gelten Regeln für „sehr große“ Online-Plattformen und Suchmaschinen, nun werden auch für kleinere Anbieter neue Pflichten wirksam. Hier ist ein Überblick über die wesentlichen Änderungen.
Illegale Inhalte leichter melden
Nutzer:innen sollen es künftig leichter haben, mutmaßlich illegale Inhalte bei Plattformen und Hostingdiensteanbietern zu melden. Die Betreiber müssen eine „leicht zugängliche und benutzerfreundliche“ elektronische Übermittlung anbieten. Personen, die eine Meldung erstatten, müssen über das Ergebnis informiert werden. Auch die von möglicher Löschung oder Sperrung Betroffenen sollen benachrichtigt werden, inklusive einer Begründung und Informationen zur möglichen Anfechtung.
Wenn ein Anbieter einschätzt, dass es sich bei einem Inhalt wahrscheinlich um eine Straftat handelt, muss er die entsprechenden Behörden im jeweiligen EU-Land benachrichtigen. In Deutschland wird das Bundeskriminalamt als zentrale Meldestelle fungieren.
Mehr Berichts- und Transparenzpflichten
Die strengsten Auflagen gelten für „sehr große“ Online-Plattformen und Suchmaschinen. Sie müssen halbjährliche Transparenzberichte veröffentlichen, die Einblick in die Arbeitsweise ihrer Moderationsteams geben. Das beinhaltet Details zu gelöschten Inhalten und den Gründen dafür. Zudem müssen sie ihre Dienste jährlich auf systemische Risiken hin untersuchen, beispielsweise auf massenhafte Desinformation bei Wahlen.
Auch kleinere Anbieter müssen regelmäßig Transparenzberichte veröffentlichen, jedoch nur einmal im Jahr. Alle Online-Dienste, mit Ausnahme von Klein- und Kleinstunternehmen, müssen halbjährlich die Anzahl ihrer monatlichen Nutzer in der EU veröffentlichen. Eine neue DSA-Transparenzdatenbank soll alle Moderationsentscheidungen mit Begründung ohne große Verzögerung sammeln.
Weniger manipulatives Design
Der DSA verbietet „Dark Patterns“, also Design-Muster, die Nutzende zu einer bestimmten Handlung verleiten oder abhalten sollen. Das schließt beispielsweise das Hervorheben bestimmter Auswahlmöglichkeiten ein. Das Verbot beinhaltet jedoch Ausnahmen, wie für das weitverbreitete, manipulative Cookie-Banner-Design, das bereits in anderen Gesetzen geregelt ist.
Strenger regulierte Online-Werbung
Plattformen müssen Online-Werbung klar als solche kennzeichnen und zusätzlich Angaben darüber machen, wer für die Werbung bezahlt hat und nach welchen Kriterien eine bestimmte Anzeige ausgespielt wurde. Werbung, die aufgrund sensibler Kriterien ausgewählt wird, wie Gesundheitsinformationen, politische Überzeugungen oder sexuelle Orientierung, ist verboten. Persönliche Daten Minderjähriger dürfen nicht mehr für gezielte Werbung verarbeitet werden.
Zentrale Koordinierung für Beschwerden
Der DSA sieht eine zentrale Beschwerdestelle in jedem EU-Mitgliedstaat vor, den sogenannten Digital Services Coordinator. An diese Stelle können sich Nutzende wenden, wenn ein Online-Dienst die Regeln nicht einhält. Deutschland hat das Digitale-Dienste-Gesetz noch nicht verabschiedet, aber eine neue Abteilung in der Bundesnetzagentur wird vorübergehend diese Funktion übernehmen. Die Koordinierungsstelle entscheidet, wie Beschwerden weitergeleitet werden, je nachdem, ob der Anbieter in Deutschland oder einem anderen Land ansässig ist.
Strafen und Befugnisse
Die Koordinierungsstelle erhält weitreichende Ermittlungsbefugnisse, einschließlich Durchsuchung von Geschäftsräumlichkeiten, Vernehmung von Zeug:innen und Beschlagnahmung von Beweismitteln. Sie kann Zwangsgelder und Geldbußen verhängen, wenn Rechtsbrüche festgestellt werden. Zusätzlich zu ihrer Aufsichtsfunktion beurteilt die Koordinierungsstelle Forschungsaufträge auf Datenzugang bei Online-Diensten, akkreditiert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und genehmigt vertrauenswürdige Hinweisgeber.
Ein Beirat, bestehend aus Vertreter:innen der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, soll zusätzlichen Input liefern. Dieser Beirat soll aus 16 Mitgliedern bestehen, wobei die Zivilgesellschaft acht Vertreter:innen umfasst, einschließlich Verbraucherverbänden.
Noch ein weiter Weg
Obwohl die neuen Regeln am 17. Februar in Kraft treten, wird ihre tatsächliche Wirksamkeit erst in den kommenden Monaten deutlich werden. Bereits bestehende Vorschriften für sehr große Anbieter werden nicht in vollem Umfang umgesetzt. Die Aufsichtsbehörden stehen vor der Herausforderung, die neuen Regeln zu überprüfen und durchzusetzen. Nutzende können dabei helfen, Verstöße zu melden, um die Wirksamkeit der Regelungen zu gewährleisten.
