Das Landgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass das Künstlerkollektiv Zentrum für politische Schönheit (ZPS) ein Deep-Fake-Video des Bundeskanzlers Olaf Scholz nicht weiter verbreiten darf. Die Aktion der Künstler:innen stand im Zusammenhang mit ihrer Forderung nach einem Verbot der rechtsradikalen AfD. Das generierte Video hatte im vergangenen Jahr eine kontroverse Debatte über Deep Fakes in Deutschland ausgelöst.
Das Deep-Fake-Video wurde im Kontext einer Aktion des ZPS zum AfD-Verbot veröffentlicht. Es zeigte Bundeskanzler Olaf Scholz, der einen Verbotsantrag gegen die AfD äußerte. Bereits bei der Veröffentlichung im November 2023 hatte die Bundesregierung darauf verärgert reagiert, und ein Regierungssprecher betonte, dass solche Deep Fakes keine Spaßangelegenheit seien, sondern Verunsicherung schüren und manipulativ seien.
Nachdem die Bundesregierung versucht hatte, das Video auf verschiedenen Plattformen unter Verweis auf das Urheberrecht sperren zu lassen, reichten die Aktionskünstler eine leicht veränderte Version auf ihrem YouTube-Kanal ein. Diese Version nutzte nicht mehr das Bundeskanzler-Logo, war mit „Politische Schönheit Originals“ beschriftet und mit dramatischer Musik unterlegt. Die Lippenbewegungen von Scholz waren nicht synchron, was für Laien erkennbar machte, dass es sich um eine Fälschung handelte.
Der Anwalt des Zentrums für politische Schönheit argumentierte vor Gericht, dass der Fake offensichtlich schlecht gemacht sei und von jedem als solcher erkannt werden könne. Dennoch folgte das Landgericht Berlin dieser Argumentation nicht und sah in dem Video eine „Zuordnungsverwirrung“. Es betonte, dass die gesamte Gestaltung darauf ausgerichtet sei, wie eine offizielle Regierungserklärung zu wirken.
Das Gericht stellte fest, dass die Bereitstellung des Videos auf einem allgemeinen Videoportal ein breites Publikum erreiche, das nicht ohne Weiteres erkennen könne, von wem das Video stammt. Die fehlende künstlerische Anmutung oder satirische Überspitzung im Video verhindere eine ausreichende Unterscheidbarkeit.
Der Gerichtsbeschluss betont, dass die Kunst- und Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden solle, aber gefälschte Nachrichten, die nicht ohne weiteres als solche erkennbar seien, nicht verbreitet werden dürfen. Dies könne das Vertrauen in die Seriosität der Bundesregierung und generell in eine verlässliche Berichterstattung erschüttern.
Das Zentrum für politische Schönheit plant, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, um die Kunstfreiheit zu verteidigen. Ein Sprecher des ZPS kommentierte, dass Bundeskanzler Scholz anscheinend alles verwechsle und nun das Verbot eines Videos zum AfD-Verbot vor Gericht beantragt habe.
Hinweis: Der Artikel beruht auf einer Nachricht vom Landgericht Berlin im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, und die genauen rechtlichen Details können variieren.
