Bayerns Polizei strebt Einsatz von Palantir-Software an

In einer neuen Entwicklung plant Bayerns Polizei den Einsatz von Analyse-Software des umstrittenen Unternehmens Palantir. Nach anfänglicher Kritik setzt das Land bei neuen Tests auf pseudonymisierte Daten.

Nach scharfer Kritik seitens des obersten bayerischen Datenschützers hat das Landeskriminalamt die Tests seiner neuen Analyse-Software des umstrittenen Data-Mining-Unternehmens Palantir mit echten Personendaten beendet. Ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts (LKA) erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass diese Tests zur Überprüfung der Funktionalität nun abgeschlossen seien. In einer neuen Testphase, die seit dem 11. März läuft, würden die Analyse- und Recherchefähigkeiten des neuen Programms nun ausschließlich mit pseudonymisierten Daten getestet, die eigens für diesen Zweck erstellt wurden.

Bayerns Landesdatenschutzbeauftragter Thomas Petri hatte das Landeskriminalamt im Januar aufgefordert, die neue Software nicht mehr mit echten Personendaten zu testen. Grund dafür war die fehlende gesetzliche Grundlage für den Einsatz des Analyseprogramms in Bayern. Zwar arbeitet das Innenministerium an einem Gesetzesentwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung, doch diese ist bisher noch nicht beschlossen. Die Software namens „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“, kurz VeRA, soll den bayerischen Ermittlern helfen, bei schweren Verbrechen und Terrorlagen verschiedene Datensätze der Polizei gleichzeitig auszulesen und Verknüpfungen herzustellen.

Hessen und Nordrhein-Westfalen nutzen bereits Palantir-Software. Im Sommer 2023 hatte das Bundesinnenministerium sowie weitere Bundesländer, trotz einer Kaufoption, den Einsatz von Palantir in Bundesbehörden abgelehnt. Kritik am Einsatz von Palantir-Software gibt es seit Jahren. Kritiker bemängeln unter anderem eine zu enge Verbindung zu US-Geheimdiensten und befürchten mögliche Datenschutzverletzungen. Eine Überprüfung des Quellcodes der Software für das bayerische LKA ergab jedoch keine Auffälligkeiten.

Die bisherigen Tests mit echten Personendaten wurden vom LKA als rechtskonform bezeichnet und sollen auch weiterhin im Einklang mit geltendem Recht durchgeführt werden. Die Informationen zu echten Personen dienten ausschließlich dazu, die technische und fachliche Funktionsfähigkeit der Software zu überprüfen und die Informationssicherheit zu gewährleisten. Das Programm analysierte die Daten während der Tests nicht.

Der Testbetrieb mit pseudonymisierten Daten soll sicherstellen, dass das Programm nach einer geplanten Gesetzesänderung schnell einsatzbereit ist. Dafür soll auch das Polizeigesetz angepasst werden. Der Bayerische Landtag plant eine Sachverständigenanhörung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, um die vorgeschlagenen Änderungen zu diskutieren.

Quellen:

Hinterlasse einen Kommentar