Thüringens AfD-Chef Höcke mit weiterer Anklage konfrontiert

Die Anklagen gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke nehmen zu. Die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) hat eine weitere Anklage gegen ihn erhoben, dieses Mal wegen des mutmaßlichen Verwendens von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation.

Konkret wird Höcke vorgeworfen, am 12. Dezember 2023 bei einer Veranstaltung der AfD in Gera die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP „Alles für Deutschland!“ verwendet zu haben. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. Höcke sprach den ersten Teil der Losung selbst aus und animierte das Publikum durch Gesten, den zweiten Teil „Deutschland“ zu rufen.

Es wird behauptet, dass Höcke sich der Strafbarkeit dieser Losung bewusst war, da bereits ein Strafverfahren wegen einer ähnlichen Äußerung gegen ihn eröffnet wurde. Dieses bezieht sich auf eine AfD-Kundgebung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Mai 2021.

Die Staatsanwaltschaft beantragte, die beiden Verfahren zu verbinden und gemeinsam zu verhandeln, doch eine Entscheidung des Landgerichts steht noch aus.

Höcke hat bisher nicht öffentlich zu der erneuten Anklage Stellung genommen. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein, und die AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Höcke plant, als Spitzenkandidat für die AfD bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September anzutreten.

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