In einer Geschichte, die an die Grenzen des Absurden stößt, hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins „Combat 18 Deutschland“ erhoben. Trotz des Verbots sollen diese die Vereinigung weiter betrieben haben, wie die Behörde in Karlsruhe bekannt gab. Doch bevor wir zu ernst werden, werfen wir doch einen Blick auf diese seltsame Wendung in der deutschen Kriminalgeschichte.
Stanley R., Keven L., Gregor M. und Robin S. sind die Namen derer, gegen die sich die Anklage richtet. Ihnen wird vorgeworfen, den organisatorischen Zusammenhalt einer längst verbotenen Gruppe aufrechterhalten zu haben, obwohl diese seit Oktober 2020 offiziell auf der schwarzen Liste stand. Was war das für eine Gruppe? Nun, „Combat 18 Deutschland“ war ein Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung „Combat 18“, die für ihre extrem rechten Ansichten und aggressiven Aktivitäten bekannt ist.
Die Anklageschrift enthüllt eine Reihe bizarrer Aktivitäten, die von diesen Verdächtigen durchgeführt wurden. Angeführt von Stanley R. sollen sie mindestens 14 geheime Treffen abgehalten haben, bei denen unter anderem „Leistungsmärsche“ durchgeführt und fragwürdige Aufnahmeverfahren für neue Mitglieder veranstaltet wurden. Diese Verfahren beinhalteten nicht nur praktische Prüfungen, sondern auch theoretische Tests zum Nationalsozialismus. Gregor M. und Stanley R. organisierten Rechtsrockkonzerte und verteilten Produkte mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“. Eine wahrlich eigenartige Art, sich zu beschäftigen, würde man meinen.
Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls. Doch was ist mit den anderen Verdächtigen? Nun, die Verfahren gegen 17 weitere Verdächtige wurden im Sommer an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder übergeben. Die vier mutmaßlichen Rädelsführer befinden sich derzeit auf freiem Fuß.
Es ist eine Geschichte, die einem zum Schmunzeln bringt, wenn man bedenkt, wie absurd die Idee ist, einen längst verbotenen Verein weiterzuführen. Aber in der Welt der Kriminalität gibt es offenbar kein Ende für seltsame Wendungen. Bleiben wir gespannt auf die nächsten Kapitel dieses ungewöhnlichen Falls.
Quelle: Generalbundesanwaltschaft
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