Mit dem Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis am Ostermontag gibt es noch einige offene Fragen, insbesondere im Bereich der Cannabis-Kontrollen im Straßenverkehr, wie die Polizei betont.
Uli Grötsch, der neue Polizeibeauftragte des Bundes, sieht erheblichen Klärungsbedarf. Die Innenminister der Länder seien gefordert, schnell Klarheit bei den Cannabis-Kontrollen zu schaffen, insbesondere in Bezug auf die Durchführung von Tests im Straßenverkehr. „Während ein Atemalkoholtest einfach und grundrechtschonend durchgeführt werden kann, gestaltet sich die Kontrolle von Cannabis-Konsum im Straßenverkehr deutlich komplizierter“, so Grötsch gegenüber der Rheinischen Post. Es bestehe Klärungsbedarf hinsichtlich der Kontrollierbarkeit des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr, und es sei wichtig, adäquate Lösungen zu finden, die sowohl der Polizei als auch den Verkehrsteilnehmern Sicherheit geben.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert ebenfalls die mangelnde Rechtssicherheit und fehlende Ausstattung für die Durchführung von Cannabis-Kontrollen. „Das Durchwinken des Gesetzes durch den Bundesrat hat die Vorbereitungszeit extrem verkürzt, was nun zu mangelnder Handlungssicherheit auf allen Seiten führt“, erklärt Alexander Poitz, stellvertretender Vorsitzender der GdP. Für die Polizei bedeute dies einen unangenehmen Zustand, da Rechtssicherheit eine Grundvoraussetzung für gute Polizeiarbeit sei. Poitz bemängelt außerdem fehlende Ausstattung wie Feinwaagen zur Kontrolle der mitgeführten Menge und moderne Analyseinstrumente zur Bestimmung des THC-Gehalts.
Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis erlaubt seit dem 1. April Besitz und kontrollierten Anbau zum privaten Gebrauch, jedoch mit Einschränkungen. Im Straßenverkehr bleibt das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Die unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums hat einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für den Cannabis-Wirkstoff THC vorgeschlagen, was einem Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entspricht.
