Klage gegen Deutsche Bahn: Sind die Kündigungsfristen für Bahncards unzulässig?

Es gibt Neuigkeiten aus dem Abenteuerland der Vertragskonditionen: Verbraucherschützer haben Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht. Der Vorwurf? Die lange Kündigungsfrist für Bahncards sei nicht rechtens. Es geht um Tausende Bahncard-Abos, die nun möglicherweise in der Luft hängen.

Die Verbraucherschutzzentrale Thüringen hat den ersten Schritt gemacht und die Deutsche Bahn verklagt. Nach ihrer Ansicht verstößt das Unternehmen gegen ein Gesetz, das Verbrauchern ermöglichen soll, leichter aus langfristigen Verträgen auszusteigen. Konkret geht es darum, dass eine Probe-Bahncard nicht automatisch in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 übergehen und dass diese dann innerhalb von vier Wochen kündbar sein sollte – aktuell ist dies erst zum Ende der einjährigen Laufzeit möglich.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Eingang der Klage bestätigt, und ein mündlicher Verhandlungstermin ist für Juni angesetzt. Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf Tausende von Bahncard-Abonnements haben, die sich möglicherweise in einer ähnlichen Situation befinden.

Aktuell sind die Bedingungen so: Eine Probe-Bahncard gilt drei Monate und kann innerhalb der ersten vier Wochen gekündigt werden. Kündigen Verbraucher nicht rechtzeitig, wird das Probeabo in eine normale Bahncard umgewandelt, die bis zu sechs Wochen vor Ablauf der einjährigen Laufzeit kündbar ist, aber mindestens ein Jahr gilt.

Die Verbraucherschützer argumentieren, dass es sich hierbei um einen Anschlussvertrag handelt, der nach einem im März 2022 in Kraft getretenen Gesetz jeden Monat kündbar sein sollte. Die Bahn hingegen ist der Meinung, dass dies für die Bahncard nicht gilt, da es sich um einen Rabattvertrag und kein Dauerschuldverhältnis handelt.

Die Bahn hat sich bisher nicht zu dem Fall geäußert, aber Betroffene könnten schon jetzt pro forma kündigen. Die Kündigung würde vermutlich abgelehnt werden, aber es könnte unter Umständen Erstattungsansprüche geben, wenn man die Bahncard bis zur Klärung der Rechtslage nicht mehr nutzt.

Es bleibt spannend zu sehen, wie sich diese Zugfahrt durch das juristische Terrain entwickeln wird. In der Zwischenzeit sollten Bahncard-Besitzer ihre Reisepläne im Auge behalten und vielleicht schon mal die Kündigungsschreiben vorbereiten – wer weiß, wann der nächste Halt kommt!

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