Eine emotionale Debatte im Bundestag fand ihren Abschluss mit einem klaren Ergebnis: Das Selbstbestimmungsgesetz wurde mehrheitlich verabschiedet. Dies ermöglicht Transmenschen eine einfachere Änderung ihres Geschlechtseintrags beim Standesamt.
Künftig wird es für trans- und intergeschlechtliche Menschen sowie Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, einfacher sein, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt zu ändern. Das bisherige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 erforderte zwei psychologische Gutachten und eine Entscheidung des Amtsgerichts. Diese Hürden werden nun abgebaut, was eine Erleichterung für Betroffene darstellt.
In einer namentlichen Abstimmung votierten 374 Abgeordnete für das Gesetz, während 251 dagegen stimmten und elf sich enthielten. Der Bundesrat muss dem Selbstbestimmungsgesetz nicht zustimmen.
Auch Minderjährige erhalten das Recht, ihren Geschlechtseintrag zu ändern, allerdings unter Berücksichtigung des Alters und der Zustimmung der Eltern. Eine Begrenzung, wie oft der Geschlechtseintrag geändert werden kann, besteht nicht, jedoch gilt eine Sperrfrist von einem Jahr zwischen den Änderungen.
Die Kritik am Gesetz kam vor allem von der Union, AfD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht. Bedenken wurden bezüglich des Schutzes von Minderjährigen und der Ideologie hinter dem Gesetz geäußert.
Die Debatte wurde von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau um Respekt und Sachlichkeit gebeten, besonders nach einer hitzigen Rede von Sahra Wagenknecht. Die Befürworter des Gesetzes betonten die Notwendigkeit, die Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu stärken und das veraltete Transsexuellengesetz abzulösen.
Das neue Gesetz hat keine Auswirkungen auf medizinische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung und lässt das Hausrecht in Frauenhäusern unangetastet. Die Änderungen des Geschlechtseintrags können ab dem 1. November beantragt werden, wobei bereits ab August Anmeldungen möglich sind, die dann mit Inkrafttreten wirksam werden können.
Die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes wird von vielen als ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Respekt für die Rechte von Transmenschen angesehen. Es markiert einen bedeutenden gesellschaftlichen Fortschritt, der einer kleinen Minderheit zugutekommt, während für die meisten Menschen keine Veränderungen eintreten.
