Die Debatte um die Überwachung von Messengerdiensten wie Whatsapp, Signal und Telegram flammt erneut auf. Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes, Vorsitzende der Geheimdienst-Kontrollkommission, hält eine staatliche Spähsoftware („Bundestrojaner“) für verfassungskonform, wenn sie auf Chatnachrichten beschränkt bleibt.
Verfassungsgerichtsurteil zum Bundestrojaner
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass ein allgemeiner „Bundestrojaner“ zur Überwachung von Smartphones verfassungswidrig ist. Zerbes sieht in diesem Urteil jedoch kein Hindernis für eine verfassungskonforme Lösung zur Handyüberwachung.
„Bundestrojaner“ irreführender Begriff
Den Begriff „Bundestrojaner“ hält Zerbes für irreführend, da er eine Totalüberwachung des gesamten Mobiltelefons impliziert. Die auf dem Markt existierende Überwachungssoftware sei hingegen „viel zugespitzter auf Chatnachrichten“ und nicht mehr auf das gesamte Mobiltelefon anwendbar.
Spezifische Software für Messengerdienste
Es gebe bereits in Deutschland spezifische Software, die auf die Abfrage von Chatnachrichten spezialisiert sei und somit verfassungskonform eingesetzt werden könne. Die unspezifische Handyüberwachung hingegen, die vom österreichischen Verfassungsgerichtshof vor fünf Jahren als problematisch eingestuft wurde, sei mit dieser Software nicht möglich.
Überwachung von Messengerdiensten „absolut berechtigt“
Vor dem Hintergrund von Terrorismus und anderen Straftaten hält Zerbes die Überwachung von Messengerdiensten für „absolut berechtigt“. Sie verweist dabei auf den Fall Egisto Ott, der 2020 wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin verurteilt wurde. Die Tatplanung erfolgte über den Messengerdienst Whatsapp.
Geheimdienst-Kontrollkommission personell unterbesetzt
Die Geheimdienst-Kontrollkommission, die die Arbeit des österreichischen Nachrichtendienstes (DSN) kontrollieren soll, ist laut Zerbes personell unterbesetzt. Dies führe dazu, dass die Kontrolle des DSN nicht optimal gewährleistet sei.
Fazit
Die Debatte um die Überwachung von Messengerdiensten wird wohl noch lange weitergehen. Zerbes‘ Aussagen zeigen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, eine verfassungskonforme Überwachung zu implementieren. Wichtig ist dabei, dass die Überwachung auf die Kommunikation in Messengerdiensten beschränkt bleibt und eine Totalüberwachung des Mobiltelefons ausgeschlossen ist.
Was meinen Sie? Ist die Überwachung von Messengerdiensten notwendig, um Straftaten zu verhindern? Wie kann man die Privatsphäre der Bürger schützen? Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren!
