Einleitung: Wenige Monate vor wichtigen Landtagswahlen und der Europawahl muss die AfD mehrere juristische Rückschläge hinnehmen. Doch an ihrem radikalen Kurs will die Partei festhalten, selbst wenn der Verfassungsschutz sie weiterhin als extremistischen Verdachtsfall führt.
Harte Zeiten für die AfD: Der Zeitpunkt der Justizniederlagen könnte für die AfD kaum ungünstiger sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte die Einstufung der Partei als extremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Zudem droht ein Parteiverbotsverfahren. Doch anstatt ihre Strategie zu überdenken, zeigt sich die AfD unbeeindruckt.
„Keinen Millimeter weichen“: Die Parteiführung um Alice Weidel und Tino Chrupalla betont, dass die bisherigen Urteile keinen Einfluss auf die politische Ausrichtung haben werden. Bundesschriftführer Dennis Hohloch erklärte gegenüber tagesschau.de: „Für uns gibt es überhaupt keinen Grund, sich nach diesen ungerechtfertigten Einstufungen zu richten.“ Auch René Springer, Parteichef in Brandenburg, betonte, man werde „keinen Millimeter weichen“.
Gegenangriff der AfD: Viele AfD-Funktionäre zeichnen das Bild eines politisch gesteuerten Verfahrens. Hans-Christoph Bernd, Spitzenkandidat in Brandenburg, sprach von einem „politischen Gefälligkeitsurteil“ und stellte die Unabhängigkeit des Gerichts infrage. Torben Braga, Landesvize in Thüringen, schlug gar vor, die kostspielige juristische Gegenwehr einzustellen, da die Gegenseite die Spielregeln festlege.
Weitere juristische Schlachten: In mehreren Bundesländern laufen weitere Verfahren gegen die AfD. In Thüringen, wo die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, geht sie gerichtlich gegen einzelne Aussagen im Verfassungsschutzbericht vor. Ähnliche Prozesse laufen in Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Höcke im Fokus: Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wurde wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Losung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht in Halle sah es als erwiesen an, dass Höcke wissentlich die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Höcke bezeichnete das Verfahren als „politischen Schauprozess“ und stellte sich als Opfer eines „politischen Gesinnungsstaates“ dar.
AfD trotzt dem Verfassungsschutz: Laut Soziologe David Begrich stellt die AfD den Verfassungsschutz regelmäßig als „Stasi von heute“ dar. Während die Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Westdeutschland ein Problem darstellt, ist diese Behörde für viele ostdeutsche AfD-Wähler keine Instanz ihrer politischen Willensbildung.
Strategie der AfD: Die Partei bleibt auf ihrem Rechtsaußenkurs und setzt auf die Normalisierung rechtsextremer Begriffe. Begrich betont, dass Höcke und die AfD weiterhin auf unterschiedliche Resonanzräume angewiesen sind, um ihre politische Kommunikation zu verbreiten.
Schlussfolgerung: Die AfD sieht trotz juristischer Rückschläge keinen Grund, ihren radikalen Kurs zu ändern. Andere Parteien müssen daher Kontroversen mit der AfD suchen und aufzeigen, wohin deren Ideen führen, ohne sich deren Agenda zu unterwerfen. Die kommenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen werden zeigen, ob diese Strategie für die AfD aufgeht.
