BGH stärkt Diesel-Kläger mit Rechtsschutzversicherung

In einem bedeutenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten von Diesel-Klägern entschieden. Konkret ging es um die Übernahme der Gerichtskosten durch eine Rechtsschutzversicherung. Im Zentrum des Falls stand ein Wohnmobilkäufer, der den Fahrzeughersteller wegen einer illegalen Abschalteinrichtung verklagen wollte.

Der Fall: Diesel-Wohnmobil und verweigerte Deckungszusage

Der Käufer eines Diesel-Wohnmobils, ausgestattet mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, wollte den Hersteller verklagen. Doch die Aussicht auf hohe Prozesskosten veranlasste ihn, seine Rechtsschutzversicherung um eine Deckungszusage zu bitten. Die Versicherung prüfte die Erfolgsaussichten der Klage und lehnte die Kostenübernahme ab. Ihre Begründung: Die Erfolgsaussichten für Dieselklagen seien 2021 nicht gut gewesen.

Wendepunkt: Das EuGH-Urteil von 2023

Im März 2023 änderte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Situation grundlegend. Dieses verbraucherfreundliche Urteil verbesserte die Erfolgsaussichten von Dieselklagen erheblich. Der Wohnmobilkäufer klagte daraufhin gegen seine Rechtsschutzversicherung auf Kostenübernahme und erhielt schließlich vor dem BGH Recht.

Das BGH-Urteil: Eine klare Ansage für Verbraucher

Der BGH entschied, dass sich die rechtlichen Erfolgsaussichten für den Versicherten nachträglich verbessert hatten und er davon profitieren müsse. Entscheidend sei nicht der Zeitpunkt des ursprünglichen Antrags bei der Versicherung, sondern die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung über die Kostenübernahme.

Humorvoller Abschluss: David gegen Goliath

Man könnte sagen, der Wohnmobilkäufer hat in diesem Rechtsstreit die Reise seines Lebens angetreten – und der BGH hat ihm den Tank gefüllt! Jetzt wissen wir: Auch wenn die Versicherung den Motor stottern lässt, kann der EuGH für einen kräftigen Anschub sorgen.

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