Versteckspiel in Sachsen: Polizei und die geheime Gesichtserkennung
Die sächsische Polizei hat es offenbar mit der Transparenz nicht so genau genommen. Sie setzte ein System zur automatisierten Nummernschild- und Gesichtserkennung ein, ohne die Datenschutzbehörde darüber zu informieren. Die Landesdatenschutzbeauftragte hält diesen Einsatz für verfassungswidrig und will nun beim Innenministerium nachhaken. Klingt nach einer spannenden Kriminalgeschichte, ist aber leider Realität.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – oder doch?
Es stellt sich heraus, dass die Landesdatenschutzbeauftragte keine Ahnung von der heimlichen Überwachungspraxis der sächsischen Polizei hatte. In einer Antwort auf eine Beschwerde erklärte sie, dass der Einsatz solcher Technologien gegen die Verfassung verstoße. Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht klar gemacht, dass präventive Maßnahmen wie die automatisierte Kennzeichenerfassung problematisch sind. Da wundert es kaum, dass die biometrische Echtzeit-Verarbeitung und der Live-Abgleich von Gesichtsbildern ebenfalls in die Kategorie „verfassungswidrig“ fallen.
Alles begann mit einer parlamentarischen Anfrage
Das geheime Überwachungssystem wurde durch eine kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus Berlin und durch Recherchen von „nd“ und netzpolitik.org ans Licht gebracht. Die sächsische Polizei nutzte hochauflösende Kameras, die in parkenden Fahrzeugen oder stationär montiert wurden, um verdächtige Personen zu beobachten. Die Geheimhaltung der Details zur Funktionsweise des Systems macht die Angelegenheit nicht gerade vertrauenswürdiger.
Eine verdeckte Operation mit bekanntem Vorbild?
Ob es sich bei dieser neuen Technik um Elemente des bereits 2020 in Görlitz eingesetzten „Personen-Identifikations-Systems“ (PerIS) handelt, ist unklar. Doch die Hinweise verdichten sich. Der erste bekanntgewordene Einsatz dieser Technik erfolgte in Berlin im Bereich der „grenzüberschreitenden Bandenkriminalität“. Es scheint also, dass die sächsische Polizei ihre Überwachungsmethoden weiterentwickelt hat – leider auf Kosten der Verfassung.
Die Beschwerde und der naive Glaube an Recht und Ordnung
Nach der Veröffentlichung des Berichts reichte die sächsische Piratenpolitikerin Anne Herpertz eine Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde ein. Sie bezeichnete es als „erschreckend“, dass erst ihre Anfrage die Praxis der Gesichtserkennung in Echtzeit ans Licht brachte. Herpertz findet es naiv zu glauben, dass die Technik nie eingesetzt wurde und fordert nun umfassende Aufklärung.
Das Ende einer rechtlichen Grauzone
Interessanterweise lief der Paragraf 59 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG), der die biometrische Videoüberwachung zur Verhütung grenzüberschreitender Kriminalität ermöglichte, Ende 2023 aus. Die sächsische Datenschutzbeauftragte will nun klären, welche Maßnahmen mit welcher Eingriffstiefe durchgeführt wurden und ob diese ausdrücklich richterlich angeordnet waren.
Fazit: Der Datenschutz als Spielball?
Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, wie wichtig Transparenz und rechtliche Klarheit sind. Die heimliche Überwachung durch die Polizei ohne Kenntnis der Datenschutzbehörde wirft ernste Fragen auf. Datenschutz ist kein lästiges Hindernis, sondern ein Grundrecht. Die AfD mag gerne gegen alles wettern, was mit Datenschutz zu tun hat, aber hier zeigt sich, warum diese Regelungen existieren: um uns vor willkürlicher Überwachung und staatlicher Übermacht zu schützen. Ein Hoch auf die Aufklärung und den Mut, Missstände ans Licht zu bringen!
