Es ist wieder soweit: Heute wählen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ein neues Europaparlament. Doch wie funktioniert diese Mammutwahl eigentlich? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten – sachlich, objektiv und mit einem Augenzwinkern.
Wer wählt wann?
Die Europawahl gibt es in dem Sinne gar nicht – zumindest nicht als einheitliches Event. Stattdessen wählen alle 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union getrennt, und das noch nicht einmal am selben Tag. Die Wahlen begannen am Donnerstag, dem 6. Juni, und enden heute, am Sonntag. Während die Niederlande traditionell donnerstags wählen, ist es in Deutschland immer der Sonntag. Also, heute am 9. Juni sind die Deutschen dran. Die Ergebnisse werden jedoch erst veröffentlicht, wenn die letzten Wahllokale schließen, was in Italien um 23 Uhr der Fall sein wird.
Wer darf wählen?
In Deutschland dürfen erstmals 16-Jährige an der Europawahl teilnehmen. Bisher lag das Mindestalter bei 18 Jahren. Wahlberechtigt sind alle Deutschen gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland leben und sich rechtzeitig ins Wählerverzeichnis eingetragen haben. Doch Achtung: Diese Unionsbürger mussten sich entscheiden, ob sie in Deutschland oder ihrem Heimatland wählen wollen – doppelt hält hier nicht besser!
Wer wird gewählt?
Insgesamt werden 720 Abgeordnete ins Europaparlament gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten pro Land richtet sich nach der Bevölkerungsgröße. So stellt Deutschland weiterhin 96 Abgeordnete, während Luxemburg, Malta und Zypern jeweils nur sechs entsenden. In Deutschland treten 34 Parteien an, wobei die CDU in Bayern und die CSU nur dort antreten. Das Europaparlament wird somit auch bunter und größer: Frankreich, Spanien und die Niederlande erhalten jeweils zwei zusätzliche Sitze, und einige andere Länder je einen.
Wie wird gewählt?
Nach dem Verhältniswahlsystem: Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Abgeordnete stellt sie. Anders als bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme, und es können keine Direktkandidaten gewählt werden, sondern nur Parteien mit festgelegten Listen. Überraschungen bei der Reihenfolge der Kandidaten gibt es also nicht.
Gibt es eine Sperrklausel?
In Deutschland gibt es bei der Europawahl keine Sperrklausel mehr. Früher gab es die Fünf-Prozent-Hürde, die vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Dadurch konnten bereits 0,7 Prozent der Stimmen ausreichen, um einen Sitz zu ergattern. Das führte 2019 dazu, dass 14 verschiedene Parteien deutsche Abgeordnete ins Europaparlament entsendeten. In anderen EU-Ländern gibt es jedoch weiterhin Sperrklauseln.
Wer sitzt derzeit für Deutschland im Europaparlament?
Die meisten Sitze gingen 2019 an die CDU (23), gefolgt von Bündnis 90/Die Grünen (21) und der SPD (16). Die Wahlbeteiligung war mit 61,4 Prozent erfreulich hoch. Im Europaparlament schließen sich die Abgeordneten in Fraktionen zusammen – die größte ist die EVP mit 177 Abgeordneten. Auch drei deutsche Abgeordnete sind fraktionslos unterwegs.
Fazit
Die Europawahl ist eine komplexe Angelegenheit, die jedoch zeigt, wie vielfältig und demokratisch Europa sein kann. Trotz mancher Herausforderungen ist es eine wichtige Gelegenheit, die Richtung der Europäischen Union mitzubestimmen. Also, nutzen Sie Ihr Wahlrecht und setzen Sie ein Zeichen für ein starkes und vereintes Europa!
