Die AfD ist mal wieder in aller Munde – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Dieses Mal hat sich der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil zu Wort gemeldet und die Diskussion angeheizt. Bei einer TV-Runde auf ntv ließ er die Bombe platzen und bezeichnete AfD-Mitglieder kurzerhand als „Nazis“. Da kann man schon mal schlucken, oder?
Natürlich ließ die AfD das nicht auf sich sitzen. Rechtliche Schritte gegen Klingbeil werden bereits geprüft. Aber halt, Moment mal, gab es nicht schon einmal einen ähnlichen Fall? Richtig, da war doch was mit der Co-Vorsitzenden Alice Weidel, die von einem Satiremagazin als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet wurde. Und das LG Hamburg hat das damals tatsächlich abgesegnet! Na, wenn das mal keine interessante Parallele ist.
Aber zurück zum aktuellen Fall. Ist es wirklich erlaubt, eine ganze Partei als „Nazis“ zu bezeichnen? Da scheiden sich wohl die Geister. Der Grünen-Vorsitzende Omid Nouirpour behauptet schon mal vor laufenden Kameras: „Das ist gerichtsfest.“ Ob das wirklich so ist, bleibt abzuwarten. Immerhin hat sich die AfD in letzter Zeit nicht gerade mit Ruhm bekleckert, und das hat auch das OVG in Münster bestätigt.
Der Äußerungsrechtler Jörn Claßen gibt uns einen kleinen Einblick in die rechtlichen Feinheiten: Eine Partei als „Nazi-Partei“ zu bezeichnen, ist eine Meinungsäußerung und daher zulässig, solange es genug Anknüpfungspunkte gibt. Klingbeil muss sich jedoch warm anziehen, wenn er von Weidel persönlich belangt wird. Da braucht es schon ein bisschen mehr als nur heiße Luft.
Ob die AfD wirklich vor Gericht zieht und ob sie dort Erfolg hat, steht noch in den Sternen. Eins ist jedoch sicher: In der politischen Arena ist alles erlaubt – zumindest fast alles. Doch vielleicht sollten unsere Politikerinnen und Politiker lieber auf eine inhaltliche Auseinandersetzung setzen, anstatt sich gegenseitig mit Schimpfwörtern zu bewerfen. Aber hey, wo bliebe da der Spaß?
Na, da hat Lars Klingbeil aber mal wieder für ordentlich Wirbel gesorgt! Die Politik kann schon ganz schön aufregend sein, oder?
