Deutsche Justiz erhöht Druck auf Paul Mora
Im Fall des Cum-Ex-Skandals, einer der größten Steuerskandale der letzten Jahrzehnte, sorgt ein Name derzeit besonders für Schlagzeilen: Paul Mora. Der ehemalige Investmentbanker, der im Frühjahr 2021 vor dem Landgericht Wiesbaden wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung erscheinen sollte, wird weltweit gesucht. Ihm wird vorgeworfen, den deutschen Staat um satte 113 Millionen Euro geprellt zu haben. Seine Masche: sich Steuern erstatten lassen, die niemand gezahlt hatte.
Ein Gesicht auf Fahndungsplakaten
Doch Mora erschien nicht zum Prozess und zog es offenbar vor, in seiner Heimat Neuseeland zu bleiben. Seither wird sein Gesicht – graue Schläfen, zurückgegelte Haare und Pausbacken – auf Fahndungsplakaten des Bundeskriminalamtes auf Flughäfen und Bahnhöfen weltweit gezeigt. Sogar auf Interpols „Most Wanted“-Liste taucht der Name Mora inzwischen auf.
Hoffnung auf Auslieferung
Nach Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt inzwischen einen Auslieferungsantrag an Neuseeland gestellt. Zwar liefert Neuseeland in der Regel keine eigenen Staatsbürger aus, doch die Hoffnung in Justizkreisen wächst, dass es diesmal eine Ausnahme geben könnte. Immerhin wird der Antrag bereits seit einem Jahr bearbeitet und ist noch nicht abgelehnt worden.
Präzedenzfälle: Berger und Shah
Die deutsche Justiz hat in der Vergangenheit bereits Erfolge bei der Verfolgung von Cum-Ex-Beschuldigten im Ausland erzielt. Ein prominenter Fall ist der von Hanno Berger, der als „Mr. Cum-Ex“ bezeichnet wird. Die Schweiz lieferte ihn 2021 an Deutschland aus, wo er inzwischen rechtskräftig zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Ein weiterer bekannter Fall ist Sanjay Shah, der in Dubai lebte und überraschend von den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Dänemark ausgeliefert wurde. Auch Shah bestreitet seine Schuld und ist sowohl in Dänemark als auch in Deutschland angeklagt.
Beschlagnahmung von Vermögenswerten
Auch auf Moras Vermögen haben die deutschen Ermittler ein Auge geworfen. Im Februar 2024 beschlagnahmten sie seinen Miteigentümeranteil an einer Villa in der schweizerischen Gemeinde Grindelwald. Die „Villa Flora“ beeindruckt mit 8,5 Zimmern, knapp 250 Quadratmetern Wohnfläche und einem Grundstück von 1.300 Quadratmetern. Der Wert der Jugendstilvilla aus dem Jahr 1909: rund 7,8 Millionen Euro. Doch selbst wenn die Immobilie verkauft wird, ist es noch ein weiter Weg, bis die Erlöse tatsächlich in die deutsche Staatskasse fließen.
Fazit: Der lange Arm der Justiz
Die Bemühungen der deutschen Justiz, Paul Mora vor Gericht zu bringen, zeigen, dass auch vermeintlich sichere Rückzugsorte im Ausland kein Garant für Straffreiheit sind. Der Cum-Ex-Skandal bleibt ein Paradebeispiel für grenzüberschreitende Finanzkriminalität und die komplexen Herausforderungen, denen sich die Strafverfolger stellen müssen. Ob Paul Mora schließlich vor einem deutschen Gericht landet, bleibt abzuwarten. Doch eines ist sicher: Die Jagd auf das Phantom wird nicht so schnell aufgegeben.
