Gemeinnützige Vereine im Visier der AfD: Ein gefährliches Spiel mit der Gemeinnützigkeit

Die AfD geht gezielt gegen gemeinnützige Vereine vor, um deren Gemeinnützigkeit anzufechten. In mehreren Bundesländern setzen die Abgeordneten der Partei Maßnahmen, um unliebsamen Organisationen den Status abzuerkennen. Der Grund dafür ist eine komplexe und oft undurchsichtige Gesetzeslage, die dies ermöglicht.

Angriff auf „München ist bunt!“

Uli Henkel, ein ehemaliger AfD-Landtagsabgeordneter aus Bayern, machte im Januar 2023 öffentlich, dass er die Gemeinnützigkeit des Vereins „München ist bunt!“ bei den Finanzbehörden angefochten habe. Henkel übergab mehrere hundert Dokumente an die Münchner Finanzbehörde, um zu belegen, dass der Verein sich nahezu ausschließlich gegen die AfD wendet und damit seine Parteineutralität verletzt. „So wie die linken Zecken unsere Arbeit behindern, werden auch wir nicht müde, deren Verfehlungen anzuprangern“, sagte Henkel in einem YouTube-Video.

Ein bekanntes Muster

Der Verein „München ist bunt!“ setzt sich seit 2010 für Toleranz, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein. Micky Wenngatz, die Vorsitzende des Vereins, sieht in Henkels Aktion eine bekannte Strategie der AfD, um Organisationen unter Druck zu setzen, die gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus arbeiten. Die AfD versuche gezielt, die Gemeinnützigkeit solcher Vereine durch parlamentarische Anfragen und Anzeigen bei Finanzämtern infrage zu stellen.

Ein bundesweiter Trend

Stefan Diefenbach-Trommer von der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ bestätigt, dass die AfD in mehreren Bundesländern ähnliche Taktiken anwendet. Mit Kleinen und Großen Anfragen in Landesparlamenten werden Listen von „feindlichen“ Vereinen erstellt. Beispiele hierfür sind Anfragen gegen Greenpeace in Bayern oder den Verein „Miteinander“ in Sachsen-Anhalt. Dabei ist die Zahl der Beschwerden schwer nachzuvollziehen, da die Finanzministerien der Länder diese nicht systematisch erfassen.

Die rechtliche Grauzone

Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte erklärt, dass Anzeigen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Gemeinnützigkeitsrecht oft bei der regelmäßigen Überprüfung durch das Finanzamt berücksichtigt werden. Das geltende Gemeinnützigkeitsrecht ist jedoch veraltet und lässt viele gesellschaftlich relevante Anliegen außen vor. Ein Urteil des Bundesfinanzhofes gegen Attac im Jahr 2019 verschärfte die Lage, indem es politische Bildung auf rein bildungspolitische Fragen beschränkte.

Die Auswirkungen

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit hat weitreichende Folgen für Vereine. Spenden können nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden, und hohe Steuernachzahlungen drohen, was für viele Organisationen existenzbedrohend sein kann. Diefenbach-Trommer betont, dass schon das Anzweifeln der Gemeinnützigkeit erheblichen Aufwand und Kosten verursacht, was insbesondere kleinere Vereine stark belastet.

Ein Lichtblick für „München ist bunt!“

Der Verein „München ist bunt!“ konnte seine Gemeinnützigkeit bewahren, dank kooperativer Finanzbehörden und juristischer Unterstützung. Dennoch hat das Verfahren deutliche Spuren hinterlassen. Micky Wenngatz berichtet, dass der Verein nun sehr viel vorsichtiger bei der Formulierung von Texten und Aktionen ist.

Fazit

Die Strategie der AfD, gemeinnützige Vereine zu attackieren, bindet erhebliche Ressourcen und verunsichert viele Organisationen. Diese Energie könnte besser im Kampf gegen Rechtsextremismus genutzt werden. Die momentane Rechtslage und die Unsicherheit über die Gemeinnützigkeit erschweren das Engagement vieler Vereine und stellen eine ernsthafte Herausforderung für die Zivilgesellschaft dar. Es bleibt abzuwarten, ob die geplante Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch die Ampelkoalition diese Problematik entschärfen kann.

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