Ein Überblick zur rechtlichen Lage im Vergleich zu den USA
Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden: Donald Trump genießt weitgehende Immunität für offizielle Handlungen als Präsident. Aber wie sieht es damit in Deutschland aus? Hier ist die Rechtslage deutlich klarer und in der Verfassung fest verankert. Ein Überblick mit einem Augenzwinkern – sachlich, objektiv und humorvoll.
Immunität – was bedeutet das überhaupt?
Immunität schützt politische Mandatsträger vor Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft darf also selbst bei einem Verdacht nicht ohne weiteres ein Ermittlungsverfahren einleiten. Der Gedanke dahinter: Das Parlament soll nicht durch möglicherweise politisch motivierte Anzeigen gegen Abgeordnete in seiner Arbeit blockiert werden. Es gibt also besondere Hürden, um Abgeordnete strafrechtlich zu verfolgen. Aber keine Sorge, wer Mist baut, kann nicht einfach so davonkommen – die Immunität kann vom Bundestag aufgehoben werden.
Wer genießt in Deutschland Immunität?
Alle Bundestagsabgeordneten sind für die Dauer ihres Mandats immun. Das ist in Artikel 46 des Grundgesetzes geregelt. Diese Immunität schützt sie vor Strafverfolgung, aber nicht vor zivilrechtlichen Klagen – wer also beim Parken einen Kratzer ins Nachbarsauto macht, kann dennoch auf Schadensersatz verklagt werden. Auch Abgeordnete der Landesparlamente haben Immunität. Wenn ein Abgeordneter auf frischer Tat ertappt wird, gilt die Immunität übrigens nicht – schnelles Handeln hat also auch seine Grenzen.
Was gilt für Kanzler und Co.?
Der Bundeskanzler hat keine „eigene“ Immunität, sondern genießt sie als Abgeordneter des Bundestags. Das Gleiche gilt für Bundesminister. Der Bundespräsident hingegen hat aufgrund seines besonderen Amtes politische Immunität. Aber auch diese kann durch den Bundestag aufgehoben werden. Wenn also das Staatsoberhaupt mal über die Stränge schlägt, gibt es auch hier keine Sonderbehandlung.
Wie wird die Immunität aufgehoben?
Da die Immunität die Funktionsfähigkeit des Parlaments schützt, kann auch nur der Bundestag selbst die Immunität aufheben. Geht es um die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens, darf die Staatsanwaltschaft grundsätzlich ohne gesonderten Beschluss tätig werden – aber erst, nachdem sie den Bundestagspräsidenten und den betroffenen Abgeordneten informiert hat. Und dann muss sie 48 Stunden warten. Für drastischere Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Anklagen ist eine Einzelfallentscheidung des Bundestags nötig. Die Staatsanwaltschaft muss dafür einen Antrag stellen, der dann umfassend geprüft wird. Wenn der Bundestag die Immunität aufhebt, kann die Strafverfolgung beginnen – ob der Betroffene schuldig ist oder nicht, wird jedoch erst im Gerichtsverfahren entschieden.
Und was ist Indemnität?
Die sogenannte Indemnität schützt Abgeordnete vor Verfolgung wegen ihres Abstimmungsverhaltens oder Äußerungen im Parlament. Also keine Angst vor Klagen, nur weil man mal Klartext spricht. Dieser Schutz wirkt sogar über die Mandatszeit hinaus. Ausnahme: Verleumderische Beleidigungen sind nicht geschützt. Ziel der Indemnität ist es, das freie Mandat zu schützen – damit im Parlament frei und ohne Angst gesprochen und abgestimmt werden kann. Anders als die Immunität kann die Indemnität nicht aufgehoben werden.
Fazit
Während in den USA der Supreme Court herangezogen werden muss, um die Immunität von Präsidenten zu klären, ist die Lage in Deutschland klar geregelt. Abgeordnete und hochrangige Politiker haben Schutzmechanismen, die ihre Arbeit vor politisch motivierten Angriffen schützen sollen. Dennoch gibt es Verfahren, um auch sie zur Rechenschaft zu ziehen, wenn es notwendig ist. In Deutschland steht das Gesetz also auf stabilen Füßen – und das ist auch gut so!
