Im ARD-Sommerinterview präsentierte AfD-Chef Tino Chrupalla einige fragwürdige Zahlen und Forderungen. Dieser Blog-Beitrag nimmt seine Aussagen unter die Lupe und prüft ihre Richtigkeit. Überraschung: Nicht alles, was glänzt, ist auch Gold.
Migration und Abschiebungen: Ein komplexes Puzzle
Zu Beginn des Interviews stand das Thema Migration im Fokus. Chrupalla behauptete, dass zwischen 250.000 und 300.000 Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland lebten, die sofort abgeschoben werden müssten. Hier irrt er gewaltig.
Ja, am Stichtag 31. Dezember 2023 lebten 242.642 ausreisepflichtige Menschen in Deutschland. Dazu zählen abgelehnte Asylbewerber, aber auch ausländische Studierende, Arbeitnehmer oder Touristen mit abgelaufenem Visum. Der Anteil der abgelehnten Asylbewerber liegt bei etwa 60 Prozent. Doch die Realität ist komplexer: Etwa 80 Prozent dieser Menschen haben eine Duldung, was bedeutet, dass sie aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden können – sei es wegen fehlender Reisedokumente oder aus familiären Gründen. Daher sind nur rund 48.700 Personen tatsächlich sofort abschiebbar. Auch diese Zahl enthält noch einen Haken: Einige von ihnen sind möglicherweise bereits freiwillig ausgereist.
Abschiebung von Straftätern: Ein Fall für Sherlock Holmes
Chrupallas Behauptung, dass die Täter von Bad Oeynhausen und Mannheim längst hätten abgeschoben werden müssen, trifft ebenfalls nicht ins Schwarze. Der Täter in Mannheim war zuvor nicht als kriminell aufgefallen und hatte ein Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft, was eine Abschiebung nahezu unmöglich macht. Außerdem existiert kein Abschiebeabkommen mit Afghanistan – der Teufel steckt eben im Detail.
Grenzkontrollen: Eine rechtliche Gratwanderung
Ein weiteres Thema war Chrupallas Forderung nach „restriktiven Grenzkontrollen“. Doch auch hier stößt er auf rechtliche Hürden: Deutschland ist Teil des Schengener Abkommens, das Personenkontrollen an den Binnengrenzen abschafft. Grenzkontrollen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung. Sie sind auf maximal sechs Monate begrenzt und können in besonderen Fällen bis zu zwei Jahre verlängert werden, aber auch das ist ein kompliziertes Verfahren. Bayern führt beispielsweise seit Herbst 2015 immer wieder vorübergehend Grenzkontrollen durch – mit Genehmigung der EU-Kommission.
Falsche Zahlen zu ukrainischen Bürgergeldempfängern
Beim Thema Ukraine-Krieg leistete sich Chrupalla ebenfalls einen Ausrutscher: Er behauptete, dass eine Million Ukrainer in Deutschland Bürgergeld beziehen. Falsch! Laut Bundesagentur für Arbeit erhielten im März 2024 rund 722.000 Ukrainer Bürgergeld, von denen viele Kinder sind. Tatsächlich beziehen etwa 506.000 Ukrainer im erwerbsfähigen Alter Bürgergeld. Von einer Million sind wir also weit entfernt.
Minsker Abkommen: Ein Missverständnis
Chrupallas Aussage, die Ukraine habe die Minsker Abkommen nicht umgesetzt, ist mindestens irreführend. Das Abkommen wurde 2015 unterzeichnet, doch bereits kurz danach brachen russische Truppen die Waffenruhe. Beide Seiten konnten sich weder über den Status der Regionen noch über politische und sicherheitsrelevante Bestimmungen einigen. Mit dem Angriff auf die gesamte Ukraine im Februar 2022 hat Russland das Abkommen endgültig gebrochen.
Flüchtlinge in Russland: Eine Zahl mit Fragezeichen
Zum Schluss behauptete Chrupalla, sechs Millionen Ukrainer seien nach Russland geflüchtet. Diese Zahl ist ebenfalls nicht belegt. Laut UN-Flüchtlingshilfswerk sind etwa 1,2 Millionen Ukrainer in Russland als Flüchtlinge registriert, während etwa sechs Millionen Menschen in europäischen Ländern Zuflucht fanden. Berichte deuten auch darauf hin, dass viele Ukrainer nicht freiwillig nach Russland gingen – ein weiteres Puzzleteil in einem komplexen Bild.
Fazit: Chrupallas Zahlen und Fakten auf dem Prüfstand
Insgesamt zeigt dieser Faktencheck: Viele von Chrupallas Aussagen halten einer genauen Überprüfung nicht stand. In einer politischen Debatte ist es wichtig, die Fakten im Blick zu behalten und nicht auf vereinfachte oder irreführende Behauptungen hereinzufallen. Wenn es um Migration, Abschiebungen oder internationale Abkommen geht, steckt der Teufel oft im Detail – und dieser Teufel lässt sich nicht so leicht austricksen.
