Die Regierung plant, Steuerzahler vor heimlichen Steuererhöhungen zu bewahren und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast in Partnerschaften zu erreichen. Das zweite Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Änderungen, die für viele Bürger relevant sind.
Erhöhung der Steuerfreibeträge
Das Existenzminimum darf laut Bundesverfassungsgericht nicht besteuert werden. Deshalb gibt es Grund- und Kinderfreibeträge, die nun an die Inflation angepasst werden sollen.
- Grundfreibetrag:
- 2023: Erhöhung um 180 Euro auf 11.784 Euro
- 2024: Erhöhung um 300 Euro auf 12.084 Euro
- 2026: Erhöhung um 252 Euro auf 12.336 Euro
- Kinderfreibetrag:
- 2023: Erhöhung um 228 Euro auf 6.612 Euro
- 2025: Erhöhung um 60 Euro auf 6.672 Euro
- 2026: Erhöhung um 156 Euro auf 6.828 Euro
Parallel dazu wird auch das Kindergeld ab Januar 2025 auf 255 Euro pro Kind erhöht.
Anpassung des Einkommensteuertarifs
Um die Auswirkungen der kalten Progression auszugleichen, werden die Einkommensgrenzen, ab denen höhere Steuersätze fällig werden, an die Inflation angepasst. Dies soll verhindern, dass ein inflationsbedingtes Gehaltsplus zu einer höheren Steuerlast führt.
Der einzige unveränderte Eckwert betrifft die „Reichensteuer“, die ab einem Einkommen von 277.826 Euro greift. Die Anpassung der Eckwerte ist keine Steuersenkung, sondern verhindert versteckte Steuererhöhungen.
Abschaffung der Steuerklassen III und V
Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, die Kombination der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu überführen.
Ausgangsproblem
Bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen kann die Kombination der Steuerklassen III und V attraktiv sein. Der Besserverdiener profitiert von niedrigeren Lohnsteuerabzügen, während der Geringverdiener hohe Steuerabzüge hinnehmen muss. Dies führt oft dazu, dass geringverdienende Partner den Eindruck haben, ihre Arbeit lohne sich kaum.
Neue Regelung
Künftig landen Paare entweder in der normalen Steuerklasse IV oder sie beantragen die neue „Steuerklasse IV mit Faktor“ beim Finanzamt. Dabei wird der Anteil jedes Partners am Familieneinkommen berechnet und entsprechend besteuert. So wird die Lohnsteuerbelastung gerechter verteilt.
Auswirkungen
Die Abschaffung der Steuerklassen III und V soll die monatliche Steuerbelastung innerhalb einer Partnerschaft fairer gestalten. Das Ehegattensplitting bleibt jedoch unangetastet. Es bietet Paaren, bei denen einer viel und einer wenig verdient, weiterhin Steuervorteile gegenüber der individuellen Besteuerung. Allerdings könnte das neue System die steuerliche Attraktivität von Mehrarbeit insbesondere für Frauen erhöhen.
Nächste Schritte
Am 24. Juli soll das Kabinett den Entwurf für das zweite Jahressteuergesetz beschließen. Die rückwirkende Anpassung der Freibeträge für 2023 könnte schon am 17. Juli durchs Kabinett gehen.
Fazit
Die neuen Steuerregelungen sollen mehr Gerechtigkeit und Transparenz in die Besteuerung von Partnerschaften bringen. Ob sie jedoch die gewünschten Effekte haben, bleibt abzuwarten. Bis dahin heißt es: Steuererklärung vorbereiten und den Überblick behalten!
