Rechtswidriger Präventivgewahrsam: Ein Sieg für die Letzte Generation

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Landgericht Hamburg den Präventivgewahrsam eines Klimaaktivisten der Letzten Generation als rechtswidrig eingestuft. Lennart Wenzel, 28, wurde im vergangenen Jahr neun Tage lang in einer Hamburger Untersuchungshaftanstalt festgehalten, um ihn daran zu hindern, sich erneut an Straßenblockaden zu beteiligen.

Was war passiert?

Lennart Wenzel war seit seiner Zugehörigkeit zur Letzten Generation bereits an fünf Straßenblockaden beteiligt. Um eine weitere Teilnahme zu verhindern, nahm die Hamburger Justiz ihn in Präventivgewahrsam. Die Annahme war, dass er sich erneut auf einer Straße festkleben würde. Doch das Landgericht Hamburg stellte nun fest: Diese Maßnahme war unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

Die Begründung des Gerichts

In seinem Beschluss argumentiert das Gericht, dass ein Präventivgewahrsam nur gerechtfertigt sei, wenn „nachvollziehbare, bestimmte Tatsachen“ vorliegen, die nahelegen, dass ein Schaden „sofort oder in allernächster Zeit und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ eintreten wird. Diese Bedingungen sah das Gericht im Fall von Wenzel als nicht erfüllt an. Wenzel hatte erklärt, Hamburg verlassen zu wollen, und es gab keine konkreten Hinweise darauf, dass er unmittelbar an weiteren Aktionen teilnehmen würde.

Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit

Das Gericht betonte zudem, dass eine Ingewahrsamnahme nur als äußerstes Mittel der Gefahrenabwehr zulässig sei. In Wenzels Fall wäre die Gefahrenabwehr auch durch andere Maßnahmen möglich gewesen. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Ingewahrsamnahme von Klimaaktivisten generell nicht dazu führe, dass diese oder andere Aktivisten von weiteren Aktionen abgehalten würden. Die Maßnahme sei zwar geeignet, Straftaten für den Zeitraum der Ingewahrsamnahme zu verhindern, aber unverhältnismäßig, da sie nach der Freilassung keine weitere abschreckende Wirkung habe.

Die Sicht des Aktivisten

Lennart Wenzel zeigte sich erleichtert über die Entscheidung des Gerichts. Er betonte, dass die Anerkennung der Rechtswidrigkeit des Gewahrsams wichtig sei, auch wenn ihm die verlorene Zeit nicht zurückgegeben werden könne. Die Erlebnisse im Gewahrsam, die er im Sommer dem SPIEGEL schilderte, hätten ihn geprägt. Mit seiner Anwältin prüft Wenzel nun, ob er Schadensersatz fordern kann.

Ein Denkanstoß für die Justiz

Wenzel hofft, dass dieses Urteil den Behörden und den Gerichten der ersten Instanz als Denkanstoß dient und die Debatte über die Einschränkung von Protesten durch Staatsgewalt endlich an Fahrt aufnimmt. Neben der rechtlichen Anerkennung hat Wenzel noch einen weiteren Erfolg errungen: Die Hamburger Polizei hatte ihm eine Rechnung für den Gewahrsam in Höhe von 1594,66 Euro gestellt, die er nun nicht bezahlen muss.

Fazit

Diese Entscheidung des Landgerichts Hamburg stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar und zeigt, dass Maßnahmen zur Gefahrenabwehr stets verhältnismäßig sein müssen. Sie setzt ein Zeichen für die Rechte von Aktivisten und betont die Wichtigkeit der rechtlichen Überprüfung staatlicher Maßnahmen.

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