Wo der Ampel weiterer Ärger mit Karlsruhe droht
Die Ampelkoalition hatte in den letzten Monaten mehrfach Grund, besorgt nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht zu blicken. Ob Haushaltsurteil oder Wahlrechtsreform – die Richter in Karlsruhe haben der Regierung von SPD, Grünen und FDP bereits einige Aufgaben aufgebrummt. Und es könnten noch mehr werden.
Wahlrechtsreform: Aufgabe für die Ampel
Mit dem Urteil zur Wahlrechtsreform hat das Bundesverfassungsgericht der Ampelkoalition eine neue Hausaufgabe gegeben: Das Wahlrecht muss in kaum mehr als einem Jahr nachgebessert sein, sonst droht Chaos bei der nächsten Bundestagswahl. Doch das könnte nur der Anfang sein. Weitere Klagen in Karlsruhe könnten die Regierungskoalition vor noch größere Herausforderungen stellen.
Solidaritätszuschlag: Ein Loch im Haushalt?
Seit 2021 müssen nur noch Besserverdiener und Unternehmen den Solidaritätszuschlag zahlen. FDP-Abgeordnete zogen vor Gericht, argumentierend, der Soli hätte mit dem Auslaufen des Solidarpakts für den Aufbau Ostdeutschlands Ende 2019 vollständig abgeschafft werden müssen. Eine Entscheidung wird noch dieses Jahr erwartet – und könnte der Ampelkoalition erneut Kopfschmerzen bereiten.
Warum? Die Bundesregierung plant für das kommende Jahr mit Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro. Wenn das Verfassungsgericht den Zuschlag kippt, reißt das ein großes Loch in den Haushalt für 2025. Noch schlimmer: Es könnte sogar entscheiden, dass der Staat die Soli-Einnahmen der vergangenen Jahre zurückzahlen muss – das wären rund 65 Milliarden Euro. Ein Haushalt ohne Boden, sozusagen.
Heizungsgesetz: Verfassungsbeschwerden in Sicht?
Im vergangenen Jahr stoppte das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause, weil die Rechte der Abgeordneten nicht ausreichend gewahrt wurden. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte diesen Antrag gestellt. Noch ist über den Hauptsacheantrag nicht entschieden worden. Sollte das Gericht Heilmann Recht geben, könnten Verfassungsbeschwerden gegen das Heizungsgesetz folgen, die im schlimmsten Fall zur Aufhebung des Gesetzes führen könnten. Heilmann betonte, sein Antrag richte sich gegen das „sehr mangelhafte“ parlamentarische Verfahren, nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes.
BAföG: Noch mehr Geld nötig?
Die Ampelkoalition hat das BAföG zweimal erhöht. Doch beim Bundesverfassungsgericht liegt seit längerer Zeit ein Fall, der noch in diesem Jahr entschieden werden könnte. Eine Psychologiestudentin klagt, dass der im Bundesausbildungsförderungsgesetz festgelegte monatliche Bedarfssatz zu niedrig sei und gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoße. Sollte das Gericht der Klage zustimmen, müsste die Regierung möglicherweise weitere Mittel für das BAföG mobilisieren. Schon jetzt wird kritisiert, dass der BAföG-Satz im Vergleich zum Bürgergeld zu niedrig sei.
Untersuchungsausschuss: Scholz im Fokus
Die Unionsfraktion im Bundestag klagt wegen der gescheiterten Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Steuerskandal bei der Warburg-Bank. Sie argumentiert, dass die antragstellenden Abgeordneten und die Fraktion durch den Beschluss des Bundestags, der die Einsetzung des Ausschusses verhindert habe, in ihren Rechten verletzt worden seien. Der Ausschuss soll die Rolle von Olaf Scholz in der Cum-Ex-Steueraffäre der Hamburger Warburg-Bank untersuchen. Der Bundeskanzler hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Fazit
Es bleibt spannend für die Ampelkoalition. Die Karlsruher Richter könnten in den nächsten Monaten noch mehr Herausforderungen an die Regierung stellen. Ob Solidaritätszuschlag, Heizungsgesetz, BAföG oder Untersuchungsausschuss – die Liste der möglichen Streitpunkte ist lang. Eines ist sicher: Die Regierungskoalition wird weiterhin genau hinsehen müssen, was in Karlsruhe passiert. Schließlich will man ja nicht den Boden unter den Füßen verlieren – sei es im Haushalt oder im Wahlkampf.
