In Deutschland genießen gemeinnützige Vereine erhebliche Steuervorteile, doch nicht alle dieser Organisationen setzen sich tatsächlich für gemeinnützige Zwecke ein. Recherchen von Report Mainz zeigen, dass selbst Heiler, Hetzer und Extremisten von diesen Vorteilen profitieren können. Ein Blick hinter die Kulissen offenbart, wie lückenhaft die Prüfungen des Gemeinnützigkeitsstatus sind.
Geisterheilung und Steuervergünstigungen: Ein seltsames Paar
Anne Hübner, selbsternannte Heilerin aus Roth bei Bingen, behauptet, durch reine Gedankenkraft Beckenschiefstände zu korrigieren. Ihre Kunden bezahlen 130 Euro für eine Behandlung, die angeblich ohne körperlichen Kontakt auskommt. Hübners „Europäisches Heilzentrum“ wird von einem gemeinnützigen Verein unterstützt, der unter dem Deckmantel der Gesundheitsförderung Messgeräte zur Analyse „spiritueller Energie“ finanziert. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hält solche Praktiken für „absurd“, doch der Verein genießt weiterhin Steuervorteile als gemeinnützige Einrichtung.
Gemeinnützigkeitsrecht: Ein offenes Feld für Interpretationen
Sebastian Unger, Steuerrechtsexperte an der Ruhr-Universität Bochum, stellt fest, dass das Gemeinnützigkeitsrecht viel Interpretationsspielraum lässt. „Fördert ein Geistheiler-Verein wirklich die Gesundheit und Wissenschaft?“ fragt Unger und weist auf die Unsicherheiten bei der Beurteilung hin. Mit rund 560.000 anerkannten gemeinnützigen Vereinen in Deutschland erhalten viele von ihnen erhebliche Steuererleichterungen, doch die tatsächliche Prüfung der Gemeinnützigkeit bleibt oft unzureichend.
Ein Katalog voller Lücken
Der Katalog an förderwürdigen Zwecken, der in der Abgabenordnung festgelegt ist, umfasst zahlreiche Bereiche wie Sport, Kunst, Kultur, Wissenschaft und sogar Freifunk. Doch dieser Katalog hat seine Tücken: Während Schachvereine als gemeinnützig gelten, sind Skatvereine es nicht. Ebenso genießen Schützenvereine Steuervorteile, Paintball-Vereine jedoch nicht. Laut Unger spiegelt der Katalog „erfolgreiche Lobbyarbeit“ wider, weniger ein durchdachtes Konzept der gemeinnützigen Zivilgesellschaft.
Bürgerbusse bleiben außen vor
Ein weiteres Beispiel für Ungerechtigkeiten im System sind Bürgerbus-Vereine. Diese engagierten Organisationen bieten in ländlichen Regionen dringend benötigte Transportdienste an. Trotz ihres Beitrags zum Gemeinwohl erhalten viele dieser Vereine keine Steuervorteile. Die ungleiche Behandlung zeigt die Schwächen im bestehenden System und die Notwendigkeit für Reformen.
Reformbedarf: Kleinere Anpassungen statt großer Änderungen
Obwohl die Ampel-Regierung 2021 eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts versprochen hat, konzentrieren sich die Vorschläge hauptsächlich auf die politische Neutralität von Vereinen. Eine umfassende Reform steht noch aus. Auch bestehende Vorschriften werden nur unzureichend umgesetzt, vor allem wenn es um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für extremistische Organisationen geht.
Extremisten als gemeinnützige Organisationen
Beispiele wie der „Aufbruch Leverkusen“, ein vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufter Verein, oder die „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ aus Pforzheim, die in ihren Predigten gegen queere Menschen hetzt, verdeutlichen die Problematik. Beide Organisationen genießen Steuervorteile, obwohl ihre politischen und sozialen Standpunkte mit den Prinzipien der Demokratie kollidieren. Auch der Verein „Dialog und Völkerverständigung“ in Karlsruhe und das Hans-Litten-Archiv in Göttingen, beide vom Verfassungsschutz als extremistisch betrachtet, bleiben von den Steuerbehörden ungeschoren.
Personalmangel und unzureichende Prüfungen
Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, weist auf ein „eklatantes Vollzugsproblem“ hin. Aufgrund von Personalmangel können nicht alle Fälle detailliert geprüft werden. Der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Steuerbehörden müsse verbessert werden, um sicherzustellen, dass extremistische Vereine ihre Steuervorteile nicht auf unrechtmäßige Weise erhalten.
Steuervorteile für Verschwörungsanhänger
Selbst der Geistheiler-Verein von Anne Hübner, der in der Vergangenheit mit Impf-Ablehnung und Verschwörungstheorien zur Corona-Pandemie auffiel, bleibt gemeinnützig. Dies verdeutlicht die Schwächen des aktuellen Systems und die Notwendigkeit für eine umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, um Missbrauch und unberechtigte Steuervergünstigungen zu verhindern.
Zusammenfassend zeigt sich, dass das Gemeinnützigkeitsrecht in Deutschland sowohl Stärken als auch erhebliche Schwächen aufweist. Während viele Vereine tatsächlich einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, profitieren auch solche Organisationen von Steuererleichterungen, deren Tätigkeiten und Ziele stark hinterfragt werden müssen.
