In einer Zeit, in der die öffentliche Hand mit beispielloser Schuldenschöpfung agiert, stellt sich die elementare Frage nach der rechtlichen und haushalterischen Sorgfalt. Ein jüngst veröffentlichter Bericht des Bundesrechnungshofs lässt erhebliche Zweifel an der Effizienz und Rechtmäßigkeit des geplanten Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro aufkommen, das für die Infrastruktur der Länder vorgesehen ist. Die Kritik des Rechnungshofs ist unmissverständlich und wirft ein beunruhigendes Licht auf die legislative Arbeit der Bundesregierung. Es scheint, als würde eine gigantische Summe ohne die notwendigen Kontrollmechanismen freigegeben.
Vom Plan zum substanzlosen Entwurf
Das Vorhaben, mit schuldenfinanzierten Mitteln die Infrastruktur zu modernisieren, mag auf den ersten Blick nobel erscheinen. Doch der Teufel liegt im Detail. Der Bundesrechnungshof, als oberste Instanz der Finanzkontrolle, bescheinigt dem Gesetzentwurf eine erschreckende „Substanzlosigkeit“. Die Gründe dafür sind ebenso klar wie alarmierend: Es fehlen verbindliche Vorgaben für die Länder, präzise Erfolgskontrollen und die notwendigen Rückforderungsmechanismen. Es besteht das offenkundige Risiko, dass die Milliardenhilfen nicht zweckgebunden eingesetzt werden, sondern in den Haushalten der Länder versickern. Wie der Rechnungshof zutreffend bemängelt, ist es haushaltstechnisch inakzeptabel, dass Investitionen, die nicht wirtschaftlich, nachhaltig und zielgerichtet sind, nicht von der Förderung ausgeschlossen werden können. . Eine derartige Nachlässigkeit ist in einem Rechtsstaat, der dem Gebot der Sparsamkeit und Wirksamkeit verpflichtet ist, schlichtweg unentschuldbar.
Ein Affront gegen die kommunale Selbstverwaltung
Zusätzlich zu den fehlenden Kontrollmechanismen kritisiert der Rechnungshof, dass die ursprünglich vorgesehene Quote, nach der mindestens 60 Prozent der Mittel an die Kommunen gehen sollten, aus dem finalen Gesetzentwurf gestrichen wurde. Gerade die Kommunen sind es, die an vorderster Front die Last der Infrastruktur-Unterhaltung tragen und die dringend auf diese Gelder angewiesen sind. Diese Entscheidung, die Kommunen im Regen stehen zu lassen, ist ein weiterer Beleg für die mangelnde Weitsicht und das Fehlen einer kohärenten Strategie. Ein solches Vorgehen ist nicht nur undiplomatisch, sondern zeugt von einer eklatanten Missachtung der kommunalen Ebene.
Verantwortungsvolle Politik vs. Symbolpolitik
Die Bundesregierung scheint an dieser Stelle die Gelegenheit zu verpassen, mit den Mitteln der öffentlichen Hand verantwortungsvoll und nachhaltig zu agieren. Die Kritik aus dem Bundesrechnungshof, von haushaltspolitischen Experten wie Dietmar Bartsch (Die Linke) und weiteren namhaften Stimmen ist eindeutig. Es geht nicht darum, ob Schulden aufgenommen werden, sondern wie diese Schulden verwendet werden. Ein Land, das sich seiner Verpflichtung zur Zukunftssicherung bewusst ist, muss sicherstellen, dass jeder Euro, der ausgegeben wird, auch einen messbaren Nutzen erbringt. Die fehlenden Kontrollmechanismen, die im vorliegenden Entwurf zu konstatieren sind, entlarven das Sondervermögen als ein fehlerhaftes Instrument, das dringend überarbeitet werden muss. Es ist die Pflicht des Gesetzgebers, hier nachzubessern, um nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, lediglich symbolpolitische Großprojekte ohne Rücksicht auf die Staatskasse und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler voranzutreiben.
