Lacher des Tages: Der BGH zieht den Wirtschaftsprüfern die Hosen aus (Wirecard Edition)

Leute, holt das Popcorn. Es gibt Neuigkeiten aus der Anstalt, und diesmal ist es saftig.

Erinnert ihr euch noch an Wirecard? Dieser kleine Laden aus Aschheim, der DAX-Liebling, der Luftbuchungen für eine innovative Geschäftsidee hielt? Genau der. Da gibt es ja diesen Insolvenzverwalter, der seit Jahren versucht, die Trümmer aufzukehren. Und der hatte einen ganz speziellen Fetisch: Er wollte die Handakten der Wirtschaftsprüfer sehen.

Ja, genau jene Wirtschaftsprüfer (wir nennen keine Namen, aber jeder weiß, wer gemeint ist), die jahrelang fröhlich „Alles super!“ unter die Bilanzen gekritzelt haben, während im Hintergrund die Milliarden verdunsteten.

Der Insolvenzverwalter wollte wissen: Was wusstet ihr? Wann wusstet ihr es? Und was steht in euren geheimen „Project Ring“-Akten? Die Prüfer so: „Nö. Berufsgeheimnis. Alles intern. Mimimi.“

Heute kam der Bundesgerichtshof (BGH) um die Ecke und hat ein Machtwort gesprochen. Und was soll ich sagen? Es ist ein Massaker.

Die Fakten (für die, die noch an den Rechtsstaat glauben)

Der BGH (III. Zivilsenat, die Gönner) hat heute entschieden: Hosen runter!.

Der Insolvenzverwalter bekommt Auskunft und Einsicht in die Handakten für die Jahre 2016 bis 2019. Das ist der Zeitraum, in dem der Laden schon lichterloh brannte, aber die Prüfer noch fleißig Testate verteilt haben (bis auf 2019, als es dann auch dem Letzten zu peinlich wurde).

Das „Project Ring“ Desaster

Besonders brisant: Es geht auch um das ominöse „Projekt Ring“. Das war eine forensische Sonderuntersuchung, die 2016 gestartet wurde, weil es Vorwürfe gab, Wirecard habe in Indien Firmen zu Mondpreisen gekauft (aka Geldwäsche/Bilanzfälschung für Anfänger).

Der Witz daran? Die Untersuchung wurde 2018 auf Betreiben des Wirecard-Vorstands einfach abgebrochen. Kann man sich nicht ausdenken. Die Prüfer haben also angefangen zu graben, haben vermutlich Leichen gefunden, und dann hieß es: „Okay, Spaten weglegen, hier gibt es nichts zu sehen.“ Jetzt muss die Prüfungsgesellschaft die Hosen runterlassen und zeigen, was sie damals in den Akten verbuddelt hat.

Die Nebelkerzen der Prüfer

Die Verteidigungslinie der Wirtschaftsprüfer war ja niedlich. Die haben ernsthaft versucht zu argumentieren, dass interne Arbeitspapiere, persönliche Eindrücke und „Sammlungen vertraulicher Hintergrundinformationen“ nicht rausgegeben werden müssen.

Der BGH dazu trocken: Netter Versuch, aber nein.

Zwar könnte man so Zeug theoretisch zurückhalten, aber die Prüfer waren wohl zu arrogant (oder zu inkompetent), um in den Vorinstanzen vernünftig darzulegen, warum das konkret schützenswert sei. Tja. Wer nicht liefert, wird geliefert. § 666 BGB regelt: Rechenschaftspflicht schlägt Geheimniskrämerei. Da hilft auch kein „Aber wir sind Wirtschaftsprüfer!“-Gejammer.

Der Treppenwitz: 2017 wussten sie es schon?!

Das hier ist der eigentliche Skandal, der in der Pressemitteilung versteckt ist: Am 16. März 2017 haben die Prüfer Wirecard mitgeteilt, dass Umsätze aus 2015 und 2016 „nicht in angemessener Art und Weise nachgewiesen“ seien. Sie drohten sogar mit der Einschränkung des Bestätigungsvermerks. Am 29. März 2017 drohten sie nochmal.

Und was passierte am 5. April 2017? Richtig: Sie haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Lest das nochmal. Sie wussten, dass die Umsätze stinken. Sie haben gedroht. Und dann sind sie eingeknickt. Wenn das mal nicht nach „wir schauen mal ganz tief in diese Akten“ schreit, dann weiß ich auch nicht.

Wo Licht ist, ist auch Schatten (Verjährung sucks)

Bevor ihr jetzt den Schampus aufmacht: Für die Jahre 2014 und 2015 kommt der Insolvenzverwalter zu spät. Das ist verjährt. Da haben die Anwälte wohl gepennt oder der Kalender war kaputt. Klassiker. Die Leichen aus der Frühzeit bleiben also im Keller.

Auch der Antrag, die Prüfer zur Nicht-Vernichtung der Akten zu verdonnern, wurde abgewiesen. Begründung: Es fehlt die „Begehungsgefahr“. Der BGH glaubt also, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die jahrelang Luftbuchungen durchgewunken hat, jetzt ganz brav keine Akten schreddert. Süß. Ich habe da so eine Brücke in Brooklyn zu verkaufen, falls der Senat Interesse hat.

Fazit

Das Urteil ist ein Tritt in die Eier der gesamten Wirtschaftsprüfer-Branche. Die Zeiten, in denen man sich hinter „internen Vermerken“ verstecken konnte, während der Mandant die Anleger um Milliarden erleichtert, sind vorbei.

Der Insolvenzverwalter kriegt jetzt Lesestoff für lange Winterabende. Ich hoffe, er leakt das Zeug. Wir wollen schließlich alle wissen, wie genau man wegschauen muss, um bei Wirecard nichts zu bemerken.

Nachtrag: Das Urteil trägt das Aktenzeichen III ZR 438/23 und ist vom 11. Dezember 2025. Ja, wir leben in der Zukunft. Gewöhnt euch dran.

Next Step für den Leser: Wollt ihr wissen, wie man § 666 BGB nutzt, um euren eigenen Anwalt oder Steuerberater zu quälen? Ich kann euch eine Vorlage basteln.

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