Rechtskräftiges Urteil gegen Florian Teichtmeister: Bewährungsstrafe für Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Kindern

Das Urteil gegen den österreichischen Schauspieler Florian Teichtmeister wegen des Besitzes und der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern ist nun rechtskräftig. Der Schauspieler hatte das Urteil bereits akzeptiert, und nun hat auch die Staatsanwaltschaft ihre Zustimmung gegeben.

Die Verurteilung und Strafe Florian Teichtmeister wurde für den Besitz und die Bearbeitung von etwa 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen verurteilt. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Strafe ist mit strengen Auflagen verbunden, darunter die Teilnahme an Therapien und regelmäßige Drogentests aufgrund seiner Kokainsucht.

Das Geständnis Zuvor hatte Teichtmeister ein Geständnis abgelegt und zugegeben, zwischen den Jahren 2008 und 2021 die Dateien mit Darstellungen von sexueller Gewalt gegenüber Minderjährigen gesammelt und in Teilen bearbeitet zu haben. Etwa 47.500 der Dateien zeigten Kinder, die jünger als 14 Jahre waren. Teichtmeister wurde jedoch nicht beschuldigt, selbst Fotos oder Videos von Kindesmissbrauch gemacht zu haben. Er hatte seine Fantasien jedoch schriftlich festgehalten.

Kritik an der Strafe Politiker der konservativen Kanzlerpartei ÖVP und der rechten Oppositionspartei FPÖ äußerten Kritik an dem Urteil und empfanden es als zu milde. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) äußerte sein Unverständnis und betonte, dass er das Urteil persönlich nicht nachvollziehen könne.

Florian Teichtmeister, der durch seine Rolle in „Corsage“ über die österreichische Kaiserin Elisabeth von Österreich-Ungarn, auch bekannt als Sisi, und seine Mitgliedschaft im Wiener Burgtheater bekannt wurde, wird nun mit den Konsequenzen seines Urteils konfrontiert.

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