Trump erneut vor Gericht: Wie viel Schadenersatz muss er zahlen?

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump sieht sich erneut rechtlichen Auseinandersetzungen gegenüber, diesmal in Bezug auf die Kolumnistin E. Jean Carroll. Ein Bundesrichter, Lewis Kaplan, hat entschieden, dass in einem laufenden zweiten Verfahren nicht mehr die Frage geklärt werden muss, ob Trump Carroll sexuell genötigt hat. Dies wurde bereits in einem ersten Prozess entschieden, bei dem Trump des sexuellen Missbrauchs schuldig befunden wurde.

Nur noch die Höhe des Schadenersatzes ist offen Der Richter hat festgestellt, dass Trump Carroll in einem zweiten Verfahren im Jahr 2019 ebenfalls verleumdet hat. Daher wird es im zweiten Zivilprozess gegen Trump im Fall Carroll im Januar nur noch darum gehen, wie viel zusätzlichen Schadenersatz Trump zahlen muss. Die Schriftstellerin fordert mindestens zehn Millionen Dollar.

Carroll hat bereits in einem ersten Verfahren Recht bekommen Bereits in einem ersten Verfahren gegen Trump hatte Carroll Recht bekommen. In diesem Fall ging es um Aussagen von Trump aus dem Jahr 2022. Eine Jury entschied damals, dass Trump Carroll sexuell missbraucht und später verleumdet hat. Die Geschworenen sprachen Carroll damals bereits fünf Millionen Dollar zu.

Die Vorwürfe und Trumps Verteidigung Carroll beschuldigt Trump, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 in einer Umkleidekabine des New Yorker Luxuskaufhauses Bergdorf Goodman vergewaltigt zu haben. Trump bestreitet diese Vorwürfe und bezeichnet sie als Schwindel und Lüge. Er behauptet, Carroll habe die Anschuldigungen erfunden, um den Verkauf ihrer Memoiren anzukurbeln. Dies führte zur Einreichung einer zweiten Klage wegen Verleumdung durch Carroll.

Der Verleumdungsprozess im Januar Mit der Entscheidung des Richters kann der Verleumdungsprozess vor dem Bezirksgericht Manhattan am 15. Januar 2024 beginnen. Dieses Verfahren ist Teil einer Serie von Prozessen, mit denen sich Trump während seiner Kampagne für die Präsidentschaftswahl Ende 2024 auseinandersetzen muss. Unter anderem stehen zwei Verfahren im Zusammenhang mit dem Vorwurf, Trump habe versucht, seine Wahlniederlage im Jahr 2020 zu manipulieren.

Trump und seine Anwältin sind zuversichtlich Trumps Anwältin Alina Habba äußerte sich zuversichtlich und erklärte, man sei zuversichtlich, dass das Urteil vom Mai aufgehoben werde, was auch die aktuelle Entscheidung ungültig machen würde.

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