In den letzten Tagen haben bundesweit Bombendrohungen für Polizeieinsätze und Evakuierungen gesorgt, betroffen waren Schulen, Medienhäuser und Botschaften. Dies wirft die Frage auf, wie der Staat auf derartige Bedrohungen reagiert und welche strafrechtlichen Konsequenzen sie haben können.
Bombendrohungen sind keine Kleinigkeit im Strafrecht und können schwerwiegende Folgen haben. Solche Drohungen könnten als „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ angesehen werden und nach § 126 Absatz 2 des Strafgesetzbuches (StGB) mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Absender lediglich vortäuscht, dass er beispielsweise eine Sprengstoffexplosion herbeiführen will. Das Gesetz zielt darauf ab, den öffentlichen Frieden zu schützen und sicherzustellen, dass Bürger in Ruhe und Frieden leben können. Eine konkrete Gefährdung ist nicht erforderlich; es reicht aus, das Vertrauen der Bürger in den Frieden zu erschüttern, was in Fällen von Evakuierungen zweifellos der Fall ist.
Ein Großeinsatz der Polizei kann jedoch auch dazu führen, dass der Absender aufgrund des Vortäuschens einer Straftat gegenüber der Polizei strafrechtlich verfolgt wird. Dies soll unter anderem sicherstellen, dass Polizeidienststellen nicht unnötig in Anspruch genommen werden. Wenn die Polizei beispielsweise Schulen aufgrund falscher Bombendrohungen evakuieren muss, fehlen Polizisten an anderen Stellen, wodurch die Polizei daran gehindert wird, ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen. Aus diesem Grund könnten Absendern von Drohmails empfindliche Strafen drohen.
Das Gesetz schützt auch das Interesse der Bevölkerung an effektiver Hilfe in plötzlichen Notsituationen. Durch eine falsche Bombendrohung wird eine Gefahr vorgetäuscht, die das Leben von Menschen gefährdet. Dies kann gemäß § 145 I Nr. 2 StGB bestraft werden, wenn jemand absichtlich oder wissentlich vortäuscht, dass die Hilfe anderer aufgrund einer gemeinen Gefahr erforderlich ist. Dies kann mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Es bleibt jedoch fraglich, ob die tatsächliche Gefahr vorliegen muss oder ob es ausreicht, wenn der Absender vorgibt, die Gefahr liege in seiner Hand.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen könnten Absendern von Drohmails auch erhebliche finanzielle Kosten entstehen, da Großeinsätze der Polizei mit erheblichen Ausgaben verbunden sind. Diese Kosten könnten möglicherweise dem Absender in Rechnung gestellt werden. Bombendrohungen sind somit nicht nur in rechtlicher Hinsicht problematisch, sondern können auch erhebliche soziale und finanzielle Auswirkungen haben. Es ist von größter Bedeutung, dass die Gesellschaft solche Handlungen ernst nimmt und die Strafverfolgungsbehörden angemessen reagieren, um die Sicherheit und den öffentlichen Frieden zu gewährleisten.
