Das EU-Parlament hat sich am 24. Oktober 2023 auf einen Vertrag zur Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet geeinigt. Der Vertrag sieht vor, dass digitale Plattformen in der EU verpflichtet werden, solche Darstellungen zu erkennen und zu melden.
Chatkontrolle abgeschafft
Eine der umstrittensten Maßnahmen des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission, die sogenannte Chatkontrolle, wurde abgeschafft. Die Chatkontrolle hätte dazu geführt, dass digitale Plattformen alle privaten Nachrichten auf mögliche Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern scannen mussten. Diese Maßnahme wurde von Kritikern als massiver Eingriff in die Privatsphäre und das digitale Briefgeheimnis kritisiert.
Verschlüsselte Kommunikation geschützt
Der neue Vertrag schützt verschlüsselte Kommunikation. Digitale Plattformen sind nicht verpflichtet, verschlüsselte Nachrichten auf mögliche Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu scannen.
Nachrichten nur nach richterlichem Beschluss gescannt
Nach dem neuen Vertrag dürfen digitale Plattformen Nachrichten nur nach richterlichem Beschluss auf mögliche Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern scannen. Der Richter muss dabei einen begründeten Verdacht haben, dass die Nachricht solche Darstellungen enthält.
Mehr Pflichten zum Löschen
Der Vertrag sieht auch vor, dass nationale Behörden mehr Pflichten zum Löschen von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhalten. Diese Behörden sollen die Löschung von Inhalten anfordern, wenn sie Missbrauchsmaterial bemerken.
Netzsperren eingedampft
Der Vertrag sieht auch vor, dass Netzsperren eingedampft werden. Netzsperren sind Maßnahmen, mit denen der Zugang zu bestimmten Websites blockiert wird. Der Vertrag sieht vor, dass Netzsperren nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden dürfen.
Reaktion von Fachleuten
Fachleute begrüßen die Einigung des EU-Parlaments. Sie sehen den Vertrag als einen Schritt in die richtige Richtung, um die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet zu bekämpfen.
Fazit
Die Einigung des EU-Parlaments ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. Der Vertrag schützt die Privatsphäre und das digitale Briefgeheimnis und sieht vor, dass digitale Plattformen nur nach richterlichem Beschluss Nachrichten auf mögliche Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern scannen dürfen.
