Neues Gesetz soll strafrechtliche Ahndung rechtsextremistischer Äußerungen erleichtern
Der Bundesrat will rechtsextreme Chats von Polizeibeamt:innen, Justizvollzugsbediensteten und Soldat:innen stärker belangen. Dazu hat die Länderkammer am Freitag einen Gesetzentwurf beschlossen, der einen neuen Paragraphen im Strafgesetzbuch schaffen würde.
Demnach sollen Amtsträger:innen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, wenn sie volksverhetzende Inhalte teilen, „im Zusammenhang mit der Dienstausübung in einer Weise, die geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in rechtstaatliches Handeln von Behörden oder sonstigen Stellen der öffentlichen Verwaltung zu erschüttern“.
Die Gesetzesbegründung definiert den „Zusammenhang mit der Dienstausübung“ als „beispielsweise durch die jeweilige Zusammensetzung ihrer Mitglieder oder wegen des Charakters der sonstigen Mitteilungen in der jeweiligen Gruppe“.
Mit dem Gesetz will der Bundesrat eine rechtliche Lücke schließen. Immer wieder sorgen rechtsextreme Online-Aktivitäten von Polizist:innen und Soldat:innen für Schlagzeilen. In der Vergangenheit konnten solche Äußerungen oft nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil sie als nicht-öffentliche Kommunikation angesehen wurden.
Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag und dem Bundesrat verabschiedet werden.
Bewertung
Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt, um rechtsextreme Chats von Polizeibeamt:innen und anderen Staatsbediensteten wirksamer zu bekämpfen. Der neue Paragraph im Strafgesetzbuch schafft eine klare gesetzliche Grundlage für die strafrechtliche Ahndung solcher Äußerungen.
Allerdings muss das Gesetz noch vom Bundestag und dem Bundesrat verabschiedet werden. Es ist daher noch nicht absehbar, wann es in Kraft tritt.
Auch das Disziplinarrecht sollte verschärft werden, um Extremist:innen schneller aus dem Staatsdienst entfernen zu können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein guter Anfang, aber er muss noch weiter verbessert werden.
