Nach der Stufe der rechtsextremistischen Einstufung der AfD in Thüringen zieht nun auch Sachsen-Anhalt nach. Der Verfassungsschutz hat die AfD im Land als gesichert rechtsextremistische Organisation eingestuft, und das, obwohl sie bereits seit 2021 unter Verdacht stand.
Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat den Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) im Bundesland als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Diese entscheidende Mitteilung wurde von Behördenleiter Jochen Hollmann dem mdr gegenüber gemacht. Die Behörde hat zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und sogar antisemitische Äußerungen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet, die diese Klassifikation rechtfertigen.
Bereits seit 2021 war der sachsen-anhaltische AfD-Landesverband als Verdachtsfall beim Landesverfassungsschutz gelistet. Seitdem hat der Verfassungsschutz umfassende Informationen gesammelt, die nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen, wie Hollmann betonte. Nach eingehender Prüfung wurde der Landesverband daher als gesichert extremistisch eingestuft. Diese Klassifikation eröffnet dem Verfassungsschutz eine breitere Palette von Mitteln für die nachrichtendienstliche Arbeit.
Auch die AfD in Thüringen wurde bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Landesverfassungsschutz in Thüringen hatte diese Entscheidung bereits im März 2021 getroffen, vor allem in Bezug auf den umstrittenen Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Gesamtpartei eine Stufe darunter ein, nämlich als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
In Sachsen-Anhalt sitzt die AfD als stärkste Oppositionspartei im Landtag. Das Bundesland mit etwa 2,2 Millionen Einwohnern wird von einer Koalition aus CDU, SPD und FDP regiert.
Seit der Corona-Pandemie hat sich die Radikalisierung verstärkt, wie Sachsen-Anhalts Verfassungsschutzchef Hollmann erklärte. Die Prüfungen in den Jahren 2021 und 2022 zeigten, dass der Landesverband nicht nur weiterhin verfassungsfeindliche Positionen vertritt, die zur Einstufung als Verdachtsfall geführt hatten, sondern sich seit der Corona-Pandemie noch radikaler positioniert hat. Daher sei eine systematische Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt.
Der Verfassungsschutz fand beim AfD-Landesverband Äußerungen, die mit den Prinzipien der Menschenwürde unvereinbar sind. Es wurde deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion fördert. Führende Vertreter benutzen eine dämonisierende Wortwahl, indem sie Migranten beispielsweise als „Invasoren,“ „Eindringlinge“ oder „kulturfremde Versorgungsmigranten“ diffamieren.
Zusätzlich strebt die AfD in Sachsen-Anhalt, nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie in ihrer gegenwärtigen Form an. Vertreter der Partei versuchen, das demokratische Prinzip der Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Institutionen und Vertreter zu diskreditieren, um das Vertrauen der Bevölkerung in diese grundlegend zu untergraben.
Verfassungsschutzchef Hollmann fügte hinzu: „Wir leben in einer wehrhaften Demokratie. Darin wirkt der Verfassungsschutz als ein Frühwarnsystem. Er warnt die Öffentlichkeit vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen, damit niemand behaupten kann, er hätte es nicht gewusst.“
Dieser erweiterte Beitrag enthält die Informationen aus dem Tagesschau-Artikel und bietet eine umfassendere Perspektive auf die Situation der AfD in Sachsen-Anhalt. Sie können ihn gerne für Ihre WordPresswebseite verwenden und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.
