Bayern testet Palantir-Software: Prüfung der Rechtsgrundlage gefordert

Im bayerischen Landeskriminalamt läuft derzeit ein Testbetrieb mit der Software des US-Unternehmens Palantir, wie Recherchen des Bayerischen Rundfunks ergeben haben. Die Software soll der Polizei bei der Aufklärung schwerer Straftaten helfen und ist Teil des neuen Analyse-Systems namens VeRA. Dieses System kann verschiedene Polizeidatenbanken verbinden und automatisiert auswerten.

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks testet das Landeskriminalamt die Analyse-Software bereits seit März dieses Jahres mit echten Personendaten. Der Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri, will nun prüfen, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

Das bayerische Innenministerium bestätigte auf Anfrage, dass der Testbetrieb seit März läuft. Die Staatsregierung sieht das Vorgehen durch das bayerische Datenschutzgesetz gedeckt.

Zweifel an rechtlicher Grundlage

Thomas Petri äußerte Zweifel, ob es eine rechtliche Grundlage für den testweisen Einsatz der Palantir-Software mit echten Personendaten gibt. Wenn die Polizei während des Testbetriebs Hinweise auf Straftaten erhält, könnte dies rechtliche Konsequenzen haben. Der Datenschutzbeauftragte betonte, dass die Polizei dem Legalitätsprinzip unterliegt und bei Hinweisen auf Straftaten handeln muss. In diesem Fall könnte der Testbetrieb zu einem rechtlichen Problem werden, da die Polizei möglicherweise nicht die erforderliche Rechtsgrundlage hat.

Gesetzesänderung für Einsatz notwendig

Der Freistaat Bayern hat die Palantir-Software bereits im vergangenen Jahr erworben, jedoch wurde sie bisher noch nicht in der Verbrechensbekämpfung eingesetzt. Um dies zu ermöglichen, muss der Landtag das Bayerische Polizeiaufgabengesetz ändern. Laut Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern ist die Analyse-Plattform VeRA ein entscheidender Baustein für eine erfolgreiche Polizeiarbeit.

Die geplante Gesetzesänderung ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im Februar entschieden hat, dass automatisierte Datenanalysen bei der Polizeiarbeit nur in engen Grenzen erlaubt sind.

Uneinigkeit über rechtliche Grundlage

Der Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri hat angekündigt, das Vorgehen des Landeskriminalamts zu prüfen, um festzustellen, ob eine rechtliche Befugnis vorweggenommen wird. Das bayerische Innenministerium hingegen ist der Meinung, dass ein Testbetrieb auch ohne Änderungen im Polizeiaufgabengesetz möglich ist. Es betonte, dass die testweise Datenverarbeitung nicht für polizeiliche Zwecke genutzt wird und lediglich der internen Prüfung der Anwendung dient.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Horst Arnold hält das Vorgehen des Landeskriminalamts für rechtlich äußerst grenzwertig, da personenbezogene Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürften, zu dem sie erlangt wurden. Professor Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München bezeichnete das Vorgehen von Polizei und Ministerium als juristisch schlicht rechtswidrig und forderte klare Ermächtigungsgrundlagen im Polizeirecht.

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