Der rechtsextreme AfD-Chef in Thüringen, Björn Höcke, sieht sich mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert, da er wegen einer verbotenen Losung vor Gericht steht. Ursprünglich sollte die Verhandlung am Amtsgericht stattfinden, doch aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls wird nun das Landgericht Halle zuständig sein.
Höcke, Partei- und Fraktionschef der Thüringer AfD, wird vorgeworfen, vor zweieinhalb Jahren eine Wahlkampfrede mit der Formel „alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ abgeschlossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben, indem er die Losung „Alles für Deutschland“ benutzte, die als verbotene Parole der NSDAP-SA gilt.
Das Strafverfahren gegen Höcke wurde im September am Landgericht Halle eröffnet, doch die Verhandlung sollte ursprünglich am Amtsgericht Merseburg stattfinden. Aufgrund einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle entschied das Oberlandesgericht Naumburg nun, dass der Fall vor der großen Strafkammer des Landgerichts Halle verhandelt werden muss.
Die Anklage basiert auf dem Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbietet. Dies schließt Parolen ein, die darauf abzielen, „Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“. Die Verwendung solcher Parolen in der Öffentlichkeit kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren führen.
Die Entscheidung, den Prozess vor der großen Strafkammer des Landgerichts Halle zu verhandeln, ist unanfechtbar. Als Begründung wurde angeführt, dass der Fall aufgrund der besonderen Bedeutung und des überregionalen Medieninteresses vor dieser Instanz verhandelt werden sollte. Es handelt sich um das erste Strafverfahren gegen Björn Höcke, das aus Ermittlungen resultierte. Ein genauer Termin für den Prozess steht noch aus.
