Deutscher Presserat weist Beschwerden zurück: SZ-Berichterstattung zu Aiwanger bleibt im öffentlichen Interesse

In einer aktuellen Entscheidung hat der Deutsche Presserat alle 18 Beschwerden zur Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung (SZ) über die Flugblatt-Affäre um Hubert Aiwanger als unbegründet zurückgewiesen. Das Gremium betonte, dass die Verdachtsberichterstattung im öffentlichen Interesse lag und sowohl presseethisch als auch inhaltlich nicht zu beanstanden war.

Der Beschwerdeausschuss des Presserats kam zu dem Schluss, dass die SZ-Veröffentlichungen zum Fall Aiwanger im Einklang mit journalistischen Standards standen. Die detaillierte Begründung dieser Entscheidung wird in den kommenden Tagen veröffentlicht, und die SZ wird sie ausführlich dokumentieren.

Die Verdachtsberichterstattung über die Flugblatt-Affäre wurde vom Presserat als im erheblichen öffentlichen Interesse stehend eingestuft. Die Vorwürfe, die sich gegen Hubert Aiwanger richteten, standen in klarem Widerspruch zu seinen Ämtern als Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Bayerns. Selbst wenn die Vorgänge aus Aiwangers Jugendzeit stammten, wurden sie als derart gravierend betrachtet, dass darüber berichtet werden durfte, ohne seinen Persönlichkeitsschutz zu verletzen, so die Sprecherin des Presserats, Sonja Volkmann-Schluck.

Die zurückgewiesenen Vorwürfe beinhalteten unter anderem die Behauptung, die SZ habe die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Der Presserat stellte jedoch fest, dass die Redaktion von Anfang an ausreichende Anhaltspunkte für den geäußerten Verdacht hatte. Aiwanger wurde ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, und entlastende Fakten wurden berücksichtigt. Auch der Vorwurf einer Vorverurteilung wurde als unbegründet abgewiesen.

Die Entscheidung des Presserats hebt hervor, dass Redaktionen selbst über den Zeitpunkt der Berichterstattung entscheiden können. Die im Beschwerdeausschuss behandelten Artikel der SZ, darunter „Aiwanger soll als Schüler antisemitisches Flugblatt verfasst haben“, wurden zwischen dem 25. und 28. August 2023 veröffentlicht.

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