Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt seit dem Spätsommer gegen Arne Semsrott, den Projektleiter von FragDenStaat, wegen der Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten aus laufenden Verfahren. Die Transparenzplattform hatte bewusst ein juristisches Wagnis eingegangen, indem sie amtliche Dokumente veröffentlichte, die Einblicke in unverhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen gegen Aktivist:innen der „Letzten Generation“ ermöglichten.
Obwohl die betroffenen Personen der Veröffentlichung zugestimmt hatten und persönliche Daten geschwärzt wurden, betrachtet die Staatsanwaltschaft die Enthüllungen als illegal. Die Initiative wollte mit der Veröffentlichung auf Missstände aufmerksam machen, jedoch steht die Freigabe amtlicher Dokumente aus Strafverfahren nach § 353d Nr. 3 StGB unter Strafe.
Arne Semsrott nahm dieses Risiko bewusst in Kauf, da FragDenStaat argumentiert, dass ein Veröffentlichungsverbot in Bezug auf die freie Berichterstattung der Presse verfassungswidrig sei und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Die Kritik an dieser Strafnorm besteht seit Jahren, insbesondere Absatz 3 wird als problematisch betrachtet, da er Medienschaffende einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung aussetzt.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt Semsrott in diesem Verfahren und hat eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht. Ziel ist es, die Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm zu überprüfen und sicherzustellen, dass Journalist:innen über laufende Strafverfahren berichten können, ohne selbst ins Visier der Strafverfolgung zu geraten.
Benjamin Lück, Verfahrenskoordinator bei der GFF, betont die Notwendigkeit, die Strafnorm auf den Prüfstand zu stellen, da die Strafandrohung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe ein zu hohes persönliches Risiko darstellt. Er fordert eine Entschlackung des Strafgesetzbuches, bei der auch diese Norm überdacht werden sollte, um die Pressefreiheit zu schützen.
