Das Landgericht München hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Sky Deutschland ein wegweisendes Urteil gefällt: Online-Abonnements müssen auch ohne vorherige Anmeldung auf der Webseite kündbar sein. Die Entscheidung betrifft den Streaming-Dienst Wow von Sky, auf dem Abonnent:innen bisher erst nach einer Anmeldung kündigen konnten.
Der VZBV hatte zuvor den undurchsichtigen Kündigungsprozess auf Wow kritisiert, da er für Verbraucher:innen schwer nachvollziehbar war. Der Kündigungsbutton führte die Nutzer:innen zu einer Anmeldeseite, auf der sie sich mit E-Mail und Passwort einloggen mussten. Das Landgericht München stimmte der Klage des VZBV zu und argumentierte, dass die Angabe von Namen und weiteren Identifizierungsmerkmalen wie Anschrift und Geburtsdatum ausreichen sollten, um sich für die Kündigung zu legitimieren.
Ramona Pop, Vorständin beim VZBV, bezeichnete die zuvor erforderliche Anmeldung als „eine unnötige und rechtswidrige Hürde“, die die Kündigung für Verbraucher:innen erschwert habe. Das Urteil des Landgerichts München stärkt die Bedeutung des Kündigungsbuttons und erleichtert den Kund:innen den Kündigungsprozess.
Seit Juli 2022 sieht das Gesetz für faire Verbraucherverträge vor, dass Unternehmen einen deutlich sichtbaren Kündigungsbutton auf ihrer Webseite einrichten müssen. Diese Verpflichtung betrifft alle Anbieter:innen, die ihre Dienstleistungen über Online-Verträge verkaufen. Obwohl das Gesetz klare Vorgaben für die Umsetzung enthält, zeigen Untersuchungen des VZBV, dass weniger als die Hälfte der überprüften Webseiten eindeutig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Das Urteil des Landgerichts München könnte auch andere Unternehmen beeinflussen, die ähnliche Geschäftspraktiken anwenden. Trotz der noch ausstehenden Rechtskraft des Urteils hat Sky Berufung eingelegt. Das Gerichtsurteil markiert jedoch einen Fortschritt im Streben nach faireren Bedingungen für Verbraucher:innen bei Online-Abonnements.
