Die EU-Kommission hat mit vier Monaten Verspätung eine Evaluierung der freiwilligen Chatkontrolle veröffentlicht. Der Bericht bezeichnet die Datenlage als unzulänglich, stuft jedoch die Massenüberwachung als verhältnismäßig ein. Kritiker werfen der EU-Kommission vor, das Papier sei wenig aussagekräftig.
Trotz des gescheiterten Plans für eine verpflichtende Chatkontrolle gibt es bereits seit Jahren eine freiwillige Chatkontrolle, bei der Unternehmen wie Microsoft, Google und Facebook Inhalte ihrer Nutzer:innen scannen. Diese Praxis, eigentlich durch die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verboten, wird durch eine Ausnahmeregelung gestattet.
Teil dieser Ausnahmeregelung war ein Bericht, den die EU-Kommission bis August hätte veröffentlichen sollen, jedoch versäumte. Nun, da die verpflichtende Chatkontrolle keine Aussicht auf Zustimmung im Parlament und Rat zu haben scheint, plant die EU-Kommission eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle um zwei Jahre und veröffentlichte gestern mit vier Monaten Verspätung den Bericht dazu.
Vage Fakten und Schlussfolgerungen Der Bericht bleibt in Fakten und Schlussfolgerungen äußerst vage. Die EU-Kommission bemängelt, dass die Zahlen nicht korrekt vergleichbar sind. Auch bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Überwachungsmaßnahme gibt der Bericht zu, dass die verfügbaren Daten nicht ausreichen, um endgültige Schlussfolgerungen zu ziehen. Dennoch kommt der Bericht zu dem überraschenden Schluss: „In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen gibt es jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausnahmeregelung nicht verhältnismäßig ist.“
Ein weiteres Problem sind unterschiedliche Rechtsstandards, insbesondere in Bezug auf Definitionen von strafbarer Kinderpornografie und Altersgrenzen für „Kinder“. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piraten, kritisiert den Bericht und weist auf Leerstellen hin. Er zitiert Kommissarin Johansson, die vor den EU-Innenministern eingeräumt habe, dass nur mit jedem vierten ausgeleiteten Privatfoto oder -video die Polizei überhaupt etwas anfangen könne.
Kritik an fehlenden Nachweisen Kritik richtet sich auch gegen die Vermischung von NCMEC-Meldungen mit der freiwilligen Chatkontrolle von Facebook & Co. Breyer bezeichnet den Bericht als Luftnummer und betont, dass keine Beweise vorlägen, dass die Massenüberwachung einen signifikanten Beitrag zur Rettung missbrauchter Kinder leiste. Stattdessen kriminalisiere die Überwachung tausende Minderjährige, überlaste Strafverfolger und öffne einer willkürlichen Privatjustiz der Internetkonzerne Tür und Tor.
Die freiwillige Chatkontrolle läuft im August 2024 aus, und die EU-Kommission plant eine Verlängerung, für die heute die EU-Staaten grünes Licht geben. Beobachter gehen davon aus, dass nach der Verlängerung ein erneuter Anlauf für die verpflichtende Chatkontrolle erfolgen könnte.
