Presserat bestätigt: SZ-Berichterstattung über Aiwanger nicht zu beanstanden

Der Deutsche Presserat hat in einer ersten Begründung am 5. Dezember 2023 entschieden, dass die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung (SZ) über die Flugblattaffäre des bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger (Freie Wähler) den publizistischen Grundsätzen nicht widerspricht. Die ausführliche Begründung des Presserats für einen Teil der abgewiesenen Beschwerden ist nun veröffentlicht.

Insgesamt waren 18 Beschwerden beim Presserat gegen die SZ-Berichterstattung über den Fall Aiwanger eingegangen. Der Vorwurf lautete, dass die SZ gegen den Pressekodex verstoßen habe, insbesondere hinsichtlich des Schutzes der Persönlichkeit und der Unschuldsvermutung. Die Entscheidung des Presserats bezieht sich auf die Artikel „Aiwanger soll als Schüler antisemitisches Flugblatt verfasst haben“ und „Das Auschwitz-Pamphlet“.

Der Presserat argumentiert in seiner Begründung, dass angesichts des öffentlichen Interesses an den Vorwürfen, Aiwanger habe in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst, kein Verstoß gegen den Pressekodex vorliege. Die Vorwürfe stünden in eklatantem Widerspruch zu Aiwangers Ämtern als Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Bayerns. Obwohl Aiwanger zum Zeitpunkt der Vorwürfe noch nicht volljährig war, seien die Anschuldigungen so schwerwiegend gewesen, dass sein Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex dem öffentlichen Interesse weichen musste.

Die SZ dokumentiert die ausführliche Begründung des Presserats auf ihrer Webseite unter sz.de/presserat. Der Presserat ist eine freiwillige Selbstkontrolle der gedruckten Medien in Deutschland und prüft Beschwerden über mögliche Verstöße gegen den Pressekodex.

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