Palantir-Software: Bayerisches LKA soll Testbetrieb stoppen

Der Bayerische Datenschutzbeauftragte, Thomas Petri, hat das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) aufgefordert, den Testbetrieb der umstrittenen Palantir-Software mit dem Namen VeRa vorerst zu stoppen. Die Software, entwickelt von der US-Firma Palantir, wird von der bayerischen Polizei zur automatisierten Analyse von Daten genutzt, um schwere Straftaten effektiver aufzuklären. Der Testbetrieb läuft seit März des vergangenen Jahres beim Bayerischen LKA. Dabei werden echte Personendaten verwendet, wie Recherchen im November letzten Jahres ergaben.

Datenschutzbeauftragter Petri bewertet Testbetrieb als rechtswidrig Nach einer Prüfung des Testbetriebs hat Datenschutzbeauftragter Thomas Petri festgestellt, dass das Vorgehen des LKA nicht durch das bayerische Datenschutzgesetz abgedeckt ist und somit keine Rechtsgrundlage dafür besteht. In einem Statement gegenüber dem Bayerischen Rundfunk sagte Petri, dass er dem LKA mitgeteilt habe, den Testbetrieb einzustellen, da er ihn in der aktuellen Form für nicht rechtskonform halte. Das Bayerische Innenministerium prüft derzeit das Schreiben des Datenschutzbeauftragten, und das weitere Vorgehen wird davon abhängig gemacht.

Innenministerium weist Vorwürfe zurück Das Bayerische Innenministerium weist die Vorwürfe zurück, dass für den Testbetrieb mit echten Personendaten die rechtliche Grundlage fehlt. Es betont, dass der Testbetrieb ausschließlich dazu diene, die technische und fachliche Funktionsfähigkeit des Systems zu überprüfen und die Informationssicherheit zu gewährleisten. Die testweise Datenverarbeitung werde nicht für polizeiliche Zwecke genutzt.

Kritik von Experten und Gutachten Ein unveröffentlichtes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, im Auftrag des Grünen-Innenexperten Konstantin von Notz, stellt ebenfalls die Rechtmäßigkeit des Testbetriebs in Bayern infrage. Das Gutachten argumentiert, dass für einen Testbetrieb mit echten Daten dieselben Bedingungen gelten sollten wie für einen echten Einsatz. Professor Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München bezeichnet den Testbetrieb mit echten Daten als verfassungs- und rechtswidrig.

Geplante Änderungen im Polizeiaufgabengesetz Die Palantir-Software wurde bereits 2022 von Bayern erworben, konnte aber bisher im Echtbetrieb nicht eingesetzt werden. Eine Änderung im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz ist erforderlich, um einen regulären Einsatz zu ermöglichen. Wann diese Änderungen vorgenommen werden, ist noch unklar. Das Bayerische Innenministerium gibt an, dass die Erstellung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs so schnell wie möglich vorangetrieben wird. Die Software von Palantir hat die Fähigkeit, verschiedene Polizei-Datenbanken zu verbinden und automatisiert auszuwerten. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits festgelegt, dass automatisierte Datenanalysen bei der Polizeiarbeit nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind.

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