Twitch-Konto gesperrt: Streamer KuchenTV scheitert vorm BVerfG

Der Streamer und Meinungsblogger „KuchenTV“ (bürgerlich Tim Heldt) ist mit einem Antrag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Das BVerfG hat entschieden, dass Heldt kein ausreichend schwerer Nachteil entsteht, wenn vor dem LG erst am 30. Januar verhandelt wird.

Heldt hatte das Konto auf der Streaming-Plattform Twitch.tv Anfang Dezember 2023 gesperrt bekommen. Er hatte in einer Live-Sendung über die Twitch-Streamerin „Shurjoka“ (bürgerlich Pia Scholz) gesprochen und dabei unter anderem gesagt, dass „Shurjokas Tränen für ihn Gleitgel seien“ und der Twitch-Support auf Scholz „einen Scheiß“ gäbe. Twitch wertete diese Äußerungen als schwerwiegenden Verstoß gegen die Community-Regeln und sperrte das Konto.

Heldt klagte gegen die Sperrung und beantragte vor dem BVerfG, dass das LG Braunschweig ohne mündliche Verhandlung entscheiden solle. Er argumentierte, dass ihm ein schwerer Nachteil drohte, wenn die Entscheidung erst am 30. Januar fallen würde.

Das BVerfG hat diesen Antrag nun abgelehnt. Das Gericht hat festgestellt, dass Heldt nicht ausreichend dargelegt hat, weshalb ihm ein schwerer Nachteil drohte, wenn sein Fall erst am 30. Januar verhandelt würde. Zudem habe KuchenTV auch nicht ausreichend dargelegt, dass eine in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig gewesen wäre.

Heldts Argumentation, dass der Sachverhalt „in Umfang und Komplexität überschaubar und ohne mündliche Verhandlung zu bewerkstelligen“ sei, hat das BVerfG als Widerspruch aufgefasst. In seinem Antrag vor dem LG, der ganze 79 Seiten umfasse, spreche Heldt selbst jedoch davon, dass der Antrag „in seiner Komplexität – in tatsächlicher und rechtlicher Sicht – äußerst umfassend“ sei.

Abneigung gegenüber KuchenTV

In der Einleitung des Beitrags habe ich eine gewisse Abneigung gegenüber KuchenTV zum Ausdruck gebracht. Dies gründet sich auf folgende Beobachtungen:

  • KuchenTV ist bekannt für seine emotionalen Ausbrüche und seine scharfe Rhetorik.
  • Er hat in der Vergangenheit immer wieder mit kontroversen Äußerungen für Aufsehen gesorgt.
  • Er ist in einen langwierigen Streit mit der Twitch-Streamerin Shurjoka verwickelt, der sich auch in Gerichtsverfahren auswirkt.

Diese Beobachtungen lassen den Schluss zu, dass KuchenTV eine Person ist, die gerne Aufmerksamkeit erregt und dabei auch mal Grenzen überschreitet. Dies ist eine Eigenschaft, die ich persönlich nicht sympathisch finde.

Ausblick

Es bleibt nun abzuwarten, wie das LG Braunschweig am 30. Januar entscheiden wird. KuchenTV selbst gibt sich in seinen Youtube-Videos derweil sehr optimistisch. Er geht davon aus, dass er entsperrt wird, da Twitch hier gegen geltendes Recht verstoßen habe.

Ich persönlich bin gespannt, wie das Gericht entscheiden wird. Es wäre ein interessanter Präzedenzfall, wenn das LG KuchenTVs Konto ohne mündliche Verhandlung entsperrt. Dies würde bedeuten, dass Twitch in Zukunft bei der Sperrung von Accounts noch vorsichtiger sein muss.

Ein Gedanke zu „Twitch-Konto gesperrt: Streamer KuchenTV scheitert vorm BVerfG

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