Bayern testet Palantir-Software ohne ausreichende Rechtsgrundlage

Die bayerische Polizei steht in der Kritik, da sie ohne ausreichende Rechtsgrundlage die automatisierte Analysesoftware Palantir testet. Bereits seit März 2023 nutzt die Polizei diese Software, die Datenbanken miteinander verknüpft. Der Datenschutzbeauftragte Bayerns, Thomas Petri, und die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags beanstanden nun den Testbetrieb als rechtswidrig.

Thomas Petri erfuhr von einem laufenden Test mit Echtdaten echter Menschen und kündigte an, das Vorgehen rechtlich zu prüfen. Er kam zu dem Schluss, dass eine Rechtsgrundlage fehlt und fordert das Ende des Testeinsatzes. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags schließen sich dieser Ansicht an und sehen den aktuellen Testbetrieb als nicht legitimiert an.

Die Palantir-Software namens „Verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem“ (VeRA) wurde dem Bayerischen Landeskriminalamt nach einer europaweiten Ausschreibung zugesprochen. Palantir, vertreten durch die Palantir Technologies GmbH, spezialisiert sich auf Überwachung und Datenanalyse. Das Bundesverfassungsgericht betonte bereits in einem Urteil im Februar 2023 die erheblichen Grundrechtseingriffe bei der Verwendung solcher Software.

Obwohl das Gericht klare verfassungsrechtliche Vorgaben für den Einsatz von Software wie Palantir gemacht hat, hat der Gesetzgeber in Bayern vor dem Test keinen entsprechenden rechtlichen Rahmen geschaffen. Eine neue Verfassungsbeschwerde gegen eine Neuregelung in Hessen und eine bereits laufende Beschwerde gegen die Regelung in Nordrhein-Westfalen deuten darauf hin, dass die Debatte um automatisierte polizeiliche Datenanalysen weitergehen wird.

Die Wissenschaftlichen Dienste betonen, dass die Anforderungen aus dem Karlsruher Urteil auch für Testbetriebe gelten, insbesondere wenn sie Echtdaten verwenden. Der Testbetrieb müsse denselben rechtlichen Voraussetzungen wie der reguläre Einsatz von Datenanalyseinstrumenten in der Polizeiarbeit entsprechen. Die fehlende Rechtsgrundlage im aktuellen bayerischen Polizeiaufgabengesetz wird von den Wissenschaftlichen Diensten bemängelt, und auch das Datenschutzgesetz Bayerns könnte als unzureichende Basis für den Palantir-Einsatz gelten.

Der Streit um den rechtswidrigen Testbetrieb in Bayern könnte auch bundesweit Auswirkungen haben, da der Rahmenvertrag Bayerns mit Palantir es anderen Polizeibehörden ermöglicht, die Software zu nutzen. Dies könnte die Chancen von Palantir in anderen Bundesländern beeinträchtigen.

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