Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Hans-Georg Maaßen, den ehemaligen Präsidenten des BfV, als Rechtsextremisten im nachrichtendienstlichen Informationssystem des Verfassungsschutzes gespeichert. Dies geht aus Recherchen des ARD-Politikmagazins Kontraste und des Nachrichtenportals „t-online“ hervor.
Maaßen wird demnach im Bereich Rechtsextremismus als Beobachtungsobjekt geführt. Recherchen ergaben, dass das BfV eine umfangreiche Materialsammlung zu Maaßen besitzt, deren Auswertung zu seiner Einstufung als Rechtsextremist führte. Das BfV hat dazu bisher keine Stellungnahme abgegeben, unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte.
Der ehemalige Präsident des BfV war bereits im August letzten Jahres im Zusammenhang mit einer Erkenntnisanfrage an das Bundeskriminalamt in den Fokus geraten. Damals äußerte Maaßen die Vermutung, dass eine Akte über ihn beim BfV existiere.
Hans-Georg Maaßen, Jurist und ehemaliger Präsident des BfV von 2012 bis 2018, wurde nach umstrittenen Äußerungen über „Hetzjagden“ in Chemnitz und die Asylpolitik der Bundesregierung in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Seitdem ist er wegen verschwörungsideologischer und radikal rechter Äußerungen aufgefallen.
Bereits im Juni 2021 beschuldigte ihn der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, antisemitische Stereotypen für seinen Wahlkampf in Thüringen zu verwenden. Maaßen hatte „Wirtschaftsglobalisten“ angeprangert und dabei den Begriff „Globalisten“ verwendet, der in rechtsextremen Kreisen als antisemitische Chiffre gilt.
In einem Interview im November 2023 verglich Maaßen die Ansiedlung von Ausländern mit einer „ungesteuerten, millionenfachen Ansiedlung von Ausländern aus kulturfremden Regionen“ und setzte dies metaphorisch mit einer Krebserkrankung gleich.
Die Beobachtung und Einstufung durch den Verfassungsschutz könnten für Maaßen nun erhebliche persönliche Folgen haben, einschließlich disziplinarrechtlicher Konsequenzen und dem Verlust der Versorgungsansprüche als Beamter. Das entsprechende Gesetz tritt zum 1. April in Kraft.
