Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments hat seine Position zur freiwilligen Chatkontrolle bekanntgegeben und plant eine Verlängerung. Dieser Beschluss erfolgte aufgrund von stockenden Verhandlungen zur verpflichtenden Chatkontrolle-Verordnung. Die freiwillige Chatkontrolle sollte ursprünglich durch eine verpflichtende Regelung abgelöst werden.
Die rechtliche Grundlage für die freiwillige Chatkontrolle wurde durch eine Ausnahme der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ermöglicht. Diese erlaubt es Anbietern wie Microsoft und Meta, Nachrichten ihrer Nutzer auf Hinweise von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu scannen. Die geltende Regelung würde im August 2024 auslaufen.
Die geplante verpflichtende Chatkontrolle, bei der Anbieter auf amtliche Anordnung Inhalte scannen müssten, verzögert sich aufgrund von Uneinigkeiten im EU-Rat. Die Verzögerung führt nun zu der Entscheidung, die freiwillige Chatkontrolle zu verlängern. Die EU-Kommission schlägt eine Verlängerung von zwei Jahren vor, der Rat favorisiert drei Jahre, während das Parlament bis Mai 2025 vorschlägt.
Die vorgeschlagene Dauer der Verlängerung durch das Parlament ist kürzer als die der anderen EU-Gremien, um sicherzustellen, dass der Rat keine unnötige Verzögerung verursacht. Die Abgeordneten streben eine weniger invasive Chatkontrolle an als die EU-Kommission.
Die zuständige Berichterstatterin des Ausschusses, Birgit Sippel (SPD), betont, dass die vorgeschlagene Verlängerung im Einklang mit der Parlamentsposition zur verpflichtenden Chatkontrolle steht. Obwohl das Parlament eine kürzere Dauer für die Verlängerung vorschlägt, betont Sippel die Notwendigkeit einer dauerhaften Verordnung.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski warnt davor, die Verlängerung zur „Formsache“ zu machen, da es keine wirksamen Schutzmaßnahmen gegen die weitreichende Überwachung privater Kommunikation gebe. Auch der Abgeordnete Patrick Breyer (Piraten) lehnt das freiwillige Scannen ab und bezeichnet es als unnötig und grundrechtswidrig.
Die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat sollen zu einem Kompromiss führen, während die Arbeit an der verpflichtenden Chatkontrolle im Rat fortgesetzt wird. Im März ist die nächste Abstimmung der Innenminister geplant.
