Bislang hatten Verkehrssünder, die im Ausland zu schnell unterwegs waren oder alkoholisiert am Steuer saßen, wenig zu befürchten, wenn es um ihren Führerschein ging. Die geltenden Fahrverbote beschränkten sich auf das Land, in dem sie verhängt wurden. Das könnte sich jedoch bald ändern, wenn es nach dem Willen des EU-Parlaments geht.
Das EU-Parlament plant eine mögliche Änderung, die am Dienstag diskutiert wird. Der Vorschlag sieht vor, dass Fahrverbote, die in einem EU-Staat verhängt wurden, auch in anderen Mitgliedsländern gelten sollen. Konkret bedeutet dies, dass ein deutscher Verkehrssünder, dem beispielsweise in Italien ein vorübergehendes Fahrverbot auferlegt wurde, dieses Verbot auch in Deutschland beachten müsste. Die Abgeordneten schlagen vor, das Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße aufzunehmen, was automatischen Informationsaustausch über den Führerscheinentzug zur Folge hätte.
Allerdings wird es noch einige Zeit dauern, bis eine solche Regelung in Kraft treten könnte. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich noch auf einen Kompromiss einigen, bevor die strengeren Vorgaben umgesetzt werden können.
Der ADAC begrüßt die geplante Regeländerung als einen richtigen Ansatz für mehr Verkehrssicherheit. Dennoch weist der Automobilclub darauf hin, dass die Umsetzung in nationales Recht Zeit in Anspruch nehmen wird, und es sind noch einige offene Fragen zu klären.
Auch der SPD-Europaabgeordnete Thomas Rudner unterstützt die Verschärfung der Regelungen. Laut Rudner bleiben etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße laut EU-Kommission derzeit ungeahndet. Die geplante Regeländerung könnte dazu beitragen, diese Lücke zu schließen und die Verkehrssicherheit zu verbessern.
