Datum: 7. Februar 2024
Die „Junge Alternative“ (JA), die Jugendorganisation der AfD, ist mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Das Gericht entschied, dass die Einstufung der JA durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als „gesichert extremistische Bestrebung“ rechtens ist. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die anhaltende Kontroverse um die politische Ausrichtung der AfD und ihrer Jugendorganisation.
Die Einstufung der JA als extremistische Organisation erfolgte im vergangenen Jahr durch das BfV. Gegen diese Einschätzung hatte die AfD-Jugendorganisation Klage eingereicht und zusätzlich einen Eilantrag gestellt. Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass die „Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ der JA die Einstufung als extremistisch rechtfertigen.
Der Beschluss des Gerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da gegen ihn Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden kann.
Die Begründung des Gerichts für die Ablehnung des Eilantrags hebt hervor, dass die JA an einem „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ festhält. Dies stehe im Widerspruch zur Menschenwürde und zeige verfassungsfeindliche Absichten. Das Gericht verwies darauf, dass die JA eine ausländerfeindliche Stimmungsmache betreibe, insbesondere gegen den Islam und Muslime gerichtet. Es wurde festgestellt, dass Asylbewerber und Migranten pauschal verdächtigt und herabgewürdigt werden.
Des Weiteren attestierte das Verwaltungsgericht der JA eine ablehnende Haltung gegenüber dem Demokratieprinzip. Dies äußerte sich in Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen wie dem NS-Regime und der DDR. Zudem wurden Verbindungen der JA zu als verfassungsfeindlich eingestuften Gruppen, wie der Identitären Bewegung, aufgezeigt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Entscheidung des Gerichts als klaren Hinweis auf eine „massive Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie“. Sie betonte die Notwendigkeit, die Demokratie aktiv zu verteidigen und diejenigen zu schützen, die aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder demokratischen Haltung angefeindet werden.
Auch Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, äußerte Zustimmung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Er betonte, dass dies die Einstufung der „Jungen Alternative“ als extremistische Bestrebung durch das BfV bestätige.
