Sachsen-Anhalt: Über 2.500 Handydurchsuchungen pro Jahr – Einblick in die Praxis

Eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt hat aufgezeigt, dass die Polizei in diesem Bundesland mehr als 2.500 Mobiltelefone pro Jahr durchsucht. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage gibt einen Einblick in die forensische Auswertung von Smartphones, wirft jedoch gleichzeitig wichtige Fragen zum Grundrechtseingriff auf.

In den vergangenen fünf Jahren wurden in Sachsen-Anhalt beeindruckende 12.988 Mobiltelefone forensisch aufbereitet und untersucht. Dies entspricht durchschnittlich einem Smartphone alle dreieinhalb Stunden. Zudem werden jährlich etwa 300 Tablets forensisch untersucht. Die Daten stammen aus den Fachbereichen „EDV-BuA“ der Polizei, was für Elektronische Datenverarbeitung – Beweissicherung und Auswertung steht.

Das Smartphone ist mittlerweile ein „ausgelagertes, digitales Gedächtnis“, wie Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheit an der Uni Bremen, betont. Die Menge an persönlichen Daten, die auf diesen Geräten gespeichert sind, macht den Grundrechtseingriff bei einer Durchsuchung oder Beschlagnahmung erheblich.

Allerdings fehlen in den vorliegenden Zahlen entscheidende Statistiken, um die Situation vollständig zu erfassen. Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Die Linke, weist darauf hin, dass die Zahl der untersuchten Geräte in Relation zur Zahl der beschlagnahmten Geräte gesetzt werden müsste. Diese Information kann die Landesregierung jedoch nicht bereitstellen.

Die fehlende Statistik macht es auch schwierig zu verstehen, bei welchen Tatvorwürfen die Polizei in Sachsen-Anhalt Geräte beschlagnahmt oder sicherstellt. Diese Informationen sind entscheidend, um die Verhältnismäßigkeit solcher Eingriffe zu beurteilen.

Besorgniserregende Zustände in der Asservatenverwaltung Henriette Quade kritisiert nicht nur die unvollständigen Zahlen, sondern auch den allgemeinen Zustand der Asservatenverwaltung bei der Polizei in Sachsen-Anhalt. Ein Bericht des Landesrechnungshofs von 2023 hebt „grobe Sicherheitsmängel“ und „schwere Fehler bei der Protokollierung“ hervor. Quade betont, dass es im Jahr 2024 nicht nachvollziehbar sei, kein modernes IT-gestütztes Asservatenverwaltungssystem zu haben, um relevante Daten leicht zusammenstellen zu können.

Die Antwort der Landesregierung gibt auch Einblicke in die Abläufe von Handydurchsuchungen. Eine bitgenaue Kopie des Geräts wird erstellt und für die Sachbearbeitung aufbereitet. Die Herausgabe einer sichergestellten oder beschlagnahmten Sache obliegt jedoch der sachleitenden Staatsanwaltschaft.

Insgesamt zeigt die kleine Anfrage, dass der Umgang mit Mobiltelefonen im Rahmen von Ermittlungen in Sachsen-Anhalt komplex ist und wichtige Aspekte weiterhin im Dunkeln bleiben. Es bleibt abzuwarten, ob sich in Zukunft mehr Transparenz und Effizienz in diesem Bereich durchsetzen werden.

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