Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Messengern und Clouddiensten verpflichtend machen soll. Dieser Schritt ist eine Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgeschriebenen „Rechts auf Verschlüsselung“ der Ampel-Koalition.
Im Referentenentwurf wird das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ergänzt, um die Verschlüsselung zu stärken. Nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste, wie E-Mail und Messenger (z. B. WhatsApp, Signal), sollen künftig verpflichtet sein, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als Standard anzubieten. Auch für Cloud-Dienste, die als Telemediendienste gelten, wird eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsoption vorgeschrieben.
Die Nutzer:innen sollen das Recht haben, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dort zu nutzen, „wo es technisch möglich ist“. Der Entwurf kritisiert, dass einige Messenger-Dienste, trotz Branchenstandards, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht oder nur bei bestimmten Funktionen anbieten, ohne technische Einschränkungen als Grund. Der Referentenentwurf betont, dass das Recht auf Verschlüsselung die Akzeptanz für Verschlüsselungstechnologien fördern und die Grundrechte auf Fernmeldegeheimnis, Vertraulichkeit, Integrität informationstechnischer Systeme und Cybersicherheit gewährleisten würde.
Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, unterstützt das Vorhaben als Schutz des digitalen Briefgeheimnisses und als Beitrag zur Cybersicherheit. Allerdings äußert der Jurist Dennis-Kenji Kipker von der Universität Bremen Bedenken und sieht den Entwurf eher als PR-Maßnahme denn als nachhaltige Stärkung der Cybersicherheit. Er betont, dass die Nutzer:innen bereits vorhandene technische Maßnahmen selbst ausführen müssten.
Die nächste Phase für den Referentenentwurf ist die Abstimmung im Bundeskabinett, bevor er in den Bundestag geht. Widerstand könnte insbesondere aus dem Bundesinnenministerium kommen.
