Das deutsche Innenministerium präsentiert erneut Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus. Diesmal umfasst das Paket 13 Vorhaben, die dazu beitragen sollen, das Problem mit Rechtsradikalismus „entschlossen zu bekämpfen“. Einige der Maßnahmen sind nicht neu, andere könnten Kollateralschäden verursachen. Hier ein Überblick:
1. Resilienz der Demokratie stärken: Ein neuer Fokus liegt auf der Stärkung der Resilienz demokratischer Institutionen, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts. Die Diskussion über Änderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz und eine mögliche Aufnahme von Regelungen ins Grundgesetz soll die Unabhängigkeit dieser Institutionen sichern.
2. Niedrigere Hürden für den Verfassungsschutz: Geplant ist eine Befugniserweiterung für den deutschen Inlandsgeheimdienst, um Finanzströme von Rechtsradikalen besser zu erkennen und deren Geldquellen auszutrocknen. Eine Formulierung im Maßnahmenpaket deutet darauf hin, dass die Hürden für den Verfassungsschutz gesenkt werden könnten, indem das Gefährdungspotenzial als Grundlage für Aktivitäten festgelegt wird.
3. Ganzheitlich gegen Rechtsextremismus vorgehen: Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sollen besser genutzt werden, und der Bundesverfassungsschutz wird ermutigt, seine Datenübermittlungsbefugnisse verstärkt zu nutzen. Ziel ist es, rechtsextreme Netzwerke mit den bestehenden Mitteln von Vereinsverboten zu zerschlagen.
4. Gegen Nazi-Inhalte im Netz: Strafbare Inhalte im Internet sollen gelöscht und verfolgt werden. Hierbei werden die rechtlichen Grundlagen durch das Digitale-Dienste-Gesetz der EU geschaffen. Eine verstärkte personelle Ausstattung der BKA-Meldestelle ist geplant.
5. Früherkennung von Desinformation: Eine neue „Früherkennungseinheit“ im Innenministerium soll gezielter Desinformation aus dem Ausland entgegenwirken. Die genaue Abstimmung mit bereits bestehenden Aufdeckungsbemühungen anderer Ressorts bleibt unklar.
Was fehlt? Einige Kritiker weisen darauf hin, dass die Bedrohung von Medien und Journalismus durch rechtsextreme Verfassungsfeinde nicht explizit erwähnt wird. Auch fehlt eine Erwähnung von Maßnahmen zum Schutz von Aktivist:innen und Medienschaffenden, die ihre Privatadresse nicht veröffentlichen müssen, um Bedrohungen zu minimieren.
Das Maßnahmenpaket des Innenministeriums setzt auf eine Kombination von neuen Ansätzen und verstärkter Nutzung bestehender Befugnisse, um Rechtsextremismus effektiver zu bekämpfen.
