In einem wegweisenden Urteil vom 13. Februar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass die massenhafte und anlasslose Überwachung von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation in Russland gegen das Grundrecht auf Privatsphäre verstößt. Insbesondere dann, wenn die gesammelten Daten unzureichend vor Hacking-Angriffen geschützt sind.
Der Fall wurde von Anton Podchasov, einem russischen Nutzer von Telegram, im Jahr 2018 eingeleitet. Er wehrte sich gegen ein umfassendes Überwachungsgesetz, das vom russischen Parlament zwei Jahre zuvor verabschiedet worden war. Das Gesetz verpflichtet Messenger-Anbieter wie Telegram oder Signal, den russischen Behörden ungehinderten Zugang zu eigentlich verschlüsselten Inhalten zu gewähren und Kommunikationsinhalte sowie Vorratsdaten für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.
Das Gericht betonte in seinem Urteil die Bedeutung verschlüsselter Online-Kommunikation für die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit. Es stellte fest, dass das von Russland geforderte Einrichten von Hintertüren eine Verletzung der Privatsphäre aller Nutzer:innen darstellen würde. Hintertüren könnten dazu führen, dass private elektronische Kommunikation „routinemäßig, allgemein und wahllos überwacht“ wird. Zudem könnten diese Hintertüren von Kriminellen ausgenutzt werden, was die Sicherheit der elektronischen Kommunikation gefährden würde.
Das Gericht erkannte zwar an, dass Verschlüsselung auch von Kriminellen missbraucht werden könnte, schlug jedoch vor, dass Ermittlungsbehörden gezielter vorgehen sollten. Dies könne beispielsweise durch forensische Untersuchungen beschlagnahmter Geräte oder den gezielten Einsatz von Staatstrojanern erfolgen.
Es bleibt jedoch fraglich, ob Russland, das derzeit in einem illegalen Angriffskrieg gegen die Ukraine verwickelt ist, das Urteil des Gerichts respektieren wird. Obwohl sich das Land ursprünglich 1998 dazu verpflichtet hatte, den Urteilen des EGMR zu folgen, trat Russland vor zwei Jahren aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie dem Europarat aus und unterliegt somit nicht mehr der Gerichtsbarkeit des EGMR.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf die laufende europäische Debatte über die sogenannte Chatkontrolle haben. Die EU plant, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Inhalte im Kampf gegen Kindesmissbrauch zu scannen. Das aktuelle Urteil könnte als Warnung an die EU dienen, solche Maßnahmen nicht zu weit zu treiben und dabei die Privatsphäre aller Nutzer:innen zu gefährden.
